Bianca Hasler - Steuern treffen Natur

  • Home
  • Bianca Hasler - Steuern treffen Natur

Bianca Hasler - Steuern treffen Natur Bianca Hasler - Steuern treffen Natur
Mein ♥️schlägt für Zahlen und Ruhe
(3)

Pusterwald im Winter – ein echtes Märchen. ❄️✨ Gönn dir eine Auszeit bei uns und lass den Alltagsstress hinter dir. Natu...
03/12/2024

Pusterwald im Winter – ein echtes Märchen. ❄️✨ Gönn dir eine Auszeit bei uns und lass den Alltagsstress hinter dir. Natur trifft Erholung.

Für spontane, über Weihnachten ist noch eine Generationsauszeit möglich. Weihnachten in den Bergen 😉

www.bianca-hasler.at

Willst du 2025 entspannt und erfolgreich beginnen? Dann lass uns jetzt deine Steuerstrategie festlegen. Es ist nie zu fr...
27/11/2024

Willst du 2025 entspannt und erfolgreich beginnen? Dann lass uns jetzt deine Steuerstrategie festlegen. Es ist nie zu früh für gute Planung. 💡

www.bianca-hasler.at

Erfolg ist kein Zufall – er ist das Ergebnis guter Planung! 🎯 www.bianca-hasler.at
20/11/2024

Erfolg ist kein Zufall – er ist das Ergebnis guter Planung! 🎯

www.bianca-hasler.at

Mitarbeiterprämie für 2024Die Mitarbeiterprämie 2024 ermöglicht Arbeitgebern, unter bestimmten Voraussetzungen eine Präm...
13/11/2024

Mitarbeiterprämie für 2024
Die Mitarbeiterprämie 2024 ermöglicht Arbeitgebern, unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer steuer- und beitragsfrei zu gewähren. Die Prämie muss an lohngestaltende Maßnahmen gebunden sein und im Kollektivvertrag verankert sein. Wenn im selben Jahr sowohl eine Gewinnbeteiligung als auch eine Mitarbeiterprämie ausbezahlt werden, dürfen sie insgesamt den Betrag von 3.000 Euro nicht überschreiten.

„Das Jahresende naht – Zeit für den großen Finanz-Check! 📊 Lass uns deine Buchhaltung auf Vordermann bringen, damit du s...
06/11/2024

„Das Jahresende naht – Zeit für den großen Finanz-Check! 📊 Lass uns deine Buchhaltung auf Vordermann bringen, damit du stressfrei ins neue Jahr starten kannst.
www.bianca-hasler.at

Neue umsatzsteuerliche KleinunternehmerbefreiungNeu geregelt wird ab dem 1.1.2025 die Kleinunternehmerbefreiung in der U...
04/11/2024

Neue umsatzsteuerliche Kleinunternehmerbefreiung
Neu geregelt wird ab dem 1.1.2025 die Kleinunternehmerbefreiung in der Umsatzsteuer. Sie gilt nun auch für Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Die Umsatzgrenze wird als Bruttogrenze definiert und soll auf EUR 55.000,00 angehoben werden. Es werden auch die Umsätze des Vorjahres berücksichtigt.
Überschreiten der Umsatzgrenze
Ab dem 1.1.2025 entfällt die Umsatzsteuerbefreiung erst ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet. Die vorherigen Umsätze bleiben steuerfrei. Eine neue Toleranzgrenze von 10% gilt, wird diese nicht überschritten, bleibt die Steuerbefreiung bis zum Jahresende bestehen, danach folgt die Steuerpflicht.
Keine Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer aus Drittstaaten
Es können auch Unternehmer aus anderen EU-Staaten ab dem 1.1.2025 die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer nutzen, nicht jedoch Drittstaaten. Der unionsweite Umsatz darf EUR 100.000,00 nicht überschreiten. Im Sitzstaat muss die Befreiung des Unternehmens beantragt werden und erfordert bestimmte Voraussetzungen.

Gut überlegt sollte jedoch die Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung sein, sie führt zum Verlust des Vorsteuerabzugs.

01/11/2024

Save the Date ;-)
Habt ihr schon im Kalender gesehen, Weihnachten fällt heuer ja wirklich optimal Samstag 21. Dezember bis Samstag 28. Dezember 2024 - nutzt die Gelegenheit für einen tollen Generationenurlaub vom Enkerl bis zu den Großeltern genug Platz für alle in meinen 4 tollen Gipfelwohnungen.
Und Pusterwald zu Weinhnachten eines der schönsten Orte mit der tollen Beleuchtung im Dorf - meist rundum Schnee - einfach wunderschön, wirklich eine Auszeit wert.
Ich freue mich auf eure Buchung.
www.bianca-hasler.at

Hast du Fragen zur Steuer? Frag mich! Egal, wie knifflig es scheint, ich hab die Antworten. 💡💼 Stell deine Frage und ich...
31/10/2024

Hast du Fragen zur Steuer? Frag mich! Egal, wie knifflig es scheint, ich hab die Antworten. 💡💼 Stell deine Frage und ich kläre auf!
www.bianca-hasler.at

Steuerliche Maßnahmen bei Hochwasserkatastrophen: Um einer finanziellen Notlage aus dem Weg zu gehen können Betroffene s...
29/10/2024

Steuerliche Maßnahmen bei Hochwasserkatastrophen:
Um einer finanziellen Notlage aus dem Weg zu gehen können Betroffene steuerliche Erleichterungen geltend machen.
Verlängerung von Fristen
Abgabepflichtige, die von einer Naturkatastrophe unmittelbar betroffen sind, können einen Antrag auf Verlängerung der Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung, einen Antrag auf Verlängerung einer Beschwerdefrist oder einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (bei Versäumung einer Frist) stellen.
Erleichterungen bei Steuer(voraus)zahlungen
Betroffene können eine Stundung oder Ratenzahlung für Steuerzahlungen sowie die Nicht-Festsetzung von Säumnis- und Verspätungszuschlägen beantragen, außerdem kann ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer bis 31. Oktober gestellt werden, wenn Einkommenseinbußen durch die Schäden belegt werden können.
Steuerfreiheit von Zahlungen aus dem Katastrophenfonds und freiwilligen Zuwendungen Dritter Leistungen aus dem Katastrophenfonds sind steuerfrei. Freiwillige Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden sind für Empfänger (natürliche Person oder Unternehmer) von der Einkommen- bzw. Lohnsteuer befreit. Steuerfreie Subventionen der öffentlichen Hand (z.B. aus dem Katastrophenfonds) sind jedoch von den steuerlichen Anschaffungskosten eines Anlageguts abzuziehen.
Zuwendungen und Spenden zur Beseitigung von Katastrophenschäden
Spenden an begünstigte Einrichtungen (nicht an direkt Betroffene) sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abzugsfähig, begrenzt mit 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte. Bei leistenden Unternehmen ist aber etwa die Werbewirksamkeit der Spende notwendig.
Allgemeine ertragsteuerliche Begünstigungen
In diesem Zusammenhang wird auf allgemeine Begünstigungen, wie die beschleunigte Abschreibung (AfA), den Investitionsfreibetrag oder den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag für begünstigte Ersatzanschaffungen hingewiesen.
Liebhabereibeurteilung – Hochwasser als Unwägbarkeit
Unwägbarkeiten sind unvorhersehbare Ereignisse. Dazu zählen insb. Naturkatastrophen wie Hochwasser. Unwägbarkeiten führen nicht zu einer Liebhabereibeurteilung einer Betätigung, wenn vor dem Eintritt des Ereignisses eine Gewinnerzielungs- bzw. Überschusserzielungsabsicht darstellbar war.
Außergewöhnliche Belastungen
Kosten, die bei der Beseitigung von Katastrophenschäden anfallen, sind als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig, wenn sie zwangsläufig erwachsen (z.B. Beseitigung von Wasser- und Schlammresten, Anschaffung von Trocknungsgeräten). Außerdem sind Kosten für die Reparatur beschädigter, aber weiter nutzbarer Vermögensgegenstände (Fußboden, Verputz, PKW, …) sowie für die Ersatzbeschaffung zerstörter Vermögensgegenstände abzugsfähig, soweit diese Gegenstände für die übliche Lebensführung benötigt werden.
Steuerfreie Subventionen und Versicherungsleistungen kürzen die abzugsfähigen Kosten. Wird zur Deckung der Kosten ein Darlehen aufgenommen, sind Darlehensrückzahlungen inklusive Zinsen in Höhe der Kosten abzugsfähig.
Befreiung von Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben
Befreit sind Gebühren für die notwendige Ersatzausstellung von Schriften wie z.B. Reisepässe, Führerscheine sowie für Schriften, die im Zusammenhang mit der Schadensfeststellung bzw. Schadensabwicklung benötigt werden (z.B. Baubewilligungen, Zulassungen von PKW).
Weiters entfällt die Rechtsgeschäftsgebühr für die Ersatzbeschaffung zerstörter Wirtschaftsgüter durch den Abschluss eines Bestandvertrages (Mietvertrag, Leasingvertrag).
Abstandnahme von der Festsetzung der Grunderwerbsteuer
Eine Abgabenbehörde kann von der Festsetzung der Grunderwerbsteuer absehen, wenn ein Abgabepflichtiger von einem durch höhere Gewalt ausgelösten Notstand (z.B. Hochwasserschäden) betroffen ist und dadurch veranlasst wurde, einen grunderwerbsteuerlichen Tatbestand zu setzen (z.B. Kauf eines Ersatzgrundstückes).

Address


Alerts

Be the first to know and let us send you an email when Bianca Hasler - Steuern treffen Natur posts news and promotions. Your email address will not be used for any other purpose, and you can unsubscribe at any time.

Contact The Business

Send a message to Bianca Hasler - Steuern treffen Natur:

Videos

Shortcuts

  • Address
  • Telephone
  • Alerts
  • Contact The Business
  • Videos
  • Claim ownership or report listing
  • Want your business to be the top-listed Travel Agency?

Share

Unser eigenes Märchen…

Seit zehn Jahren sind wir schon im Besitz unseres wundervollen Märchenhauses. Für uns ist es ein richtiges Familienprojekt, weil die gesamte Familie mithilft und ihren Beitrag leistet. Marko ist für die Illustrationen und Leonie ist für die Texte zuständig, Markus und Bianca die Manager ;-). Im Jahr 2020 haben wir sehr viel saniert und es sind traumhafte Wohnungen entstanden.

Und jetzt dürfen Sie nun auch endlich daran teilhaben und ihr eigenes Märchen schreiben.