29/11/2021
Die neu entdeckte Virusvariante B.1.1.529 (Omikron) gibt Anlass zur Sorge, wie das Bundesamt für Gesundheit BAG urteilt. Auch die WHO hat diese neue Variante als besorgniserregend eingestuft. Es besteht die Möglichkeit, dass die bisherigen Impfstoffe weniger wirksam sind. Der Bund hat umgehend Massnahmen ergriffen, um die Verbreitung der neuen Variante in der Schweiz nach Möglichkeit zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen. So werden alle direkten Flüge aus der Region des südlichen Afrikas verboten.
Um eine Verbreitung der neuen Virusvariante B.1.1.529 in der Schweiz zu verhindern bzw. zu verlangsamen, hat der Bund umgehend folgende Massnahmen beschlossen, die am 26.11.2021, 20 Uhr, in Kraft treten:
Sämtliche Flüge aus Botsuana, Eswatini, Lesotho, Mosambik, Namibia, Simbabwe und Südafrika sind für unbestimmte Zeit verboten. Für Schweizer*innen sowie Personen mit einem Aufenthaltstitel der Schweiz sowie Liechtenstein, die sich derzeit in diesen Ländern befinden, gilt für die Heimreise auf privater Basis eine Ausnahmeregelung.
Die Fluggesellschaften – und nicht die Flugpassagiere – sind verpflichtet, beim Bundesamt für Zivilluftfahrt eine Bewilligung für den Einflug in den Schweizer Luftraum einzuholen. Es wird keine durch die Eidgenossenschaft organisierten Rückführungsflüge geben. Ratsuchende Flugpassagiere sollen sich in erster Linie an die entsprechende Fluggesellschaft wenden.
Bisher wurde die Virusvariante in mehreren Ländern des südlichen Afrikas, in Hong Kong, Israel und Belgien nachgewiesen. Reisende aus der Region Südafrika und den vorgenannten Ländern müssen beim Boarding und bei der Einreise einen negativen Covid-19-Test vorweisen können, auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Für alle Einreisenden aus diesen Ländern wird zudem eine 10-tägige Quarantäne verfügt. Der Transport vom Flughafen nach Hause soll nicht durch den öffentlichen Verkehr erfolgen. Diese Test- und Quarantänepflicht soll auf weitere Länder ausgedehnt werden, in denen die neue Virusvariante nachgewiesen wird. Ausgenommen sind die Nachbarländer der Schweiz.
Die Variante B.1.1.529 wurde in der Schweiz mit dem Gensequenzierungs-Überwachungsprogramm bis jetzt nicht nachgewiesen. Der Bund weist die Kantone und Fluggesellschaften an, sämtliche Personen, die in den letzten zwei Wochen aus dem südlichen Afrika in die Schweiz eingereist sind, persönlich zu kontaktieren. Diesen Personen wird die Durchführung eines PCR-Tests dringlich empfohlen. Positive Resultate werden sequenziert.
Das BAG steht in engem Kontakt mit der WHO, der EU und den europäischen Nachbarn. Die Massnahmen werden laufend den neuen Erkenntnissen angepasst. Für Reiseplanungen resp. Änderungen von bestehenden Buchungen in den nächsten Wochen (namentlich über Weihnachten) empfiehlt der Bund, die Erkenntnisse der kommenden Tage abzuwarten.
Verschärfung der Einreiseregeln: Quarantäne für Einreisende
Seit dem 26.11.2021, 20:00 h stehen diverse Länder auf der Liste der Länder mit besorgniserregender Virusvariante.
Bei der Einreise aus diesen Ländern müssen Personen über 16 Jahre ein negatives Testergebnis (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) vorlegen. Das gilt auch für geimpfte und genesene Personen.
Alle Personen müssen das Einreiseformular ausfüllen und sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Das gilt auch für geimpfte und genesene Personen.
Die Einreisenden müssen sich sofort bei der kantonalen Behörde melden: Kontakte der kantonalen Behörden
Es muss zudem ein zweiter PCR-Test oder Antigen-Schnelltest zwischen dem 4. und 7. Tag nach der Einreise durchgeführt werden. Es ist erforderlich, die kantonale Behörde über das Ergebnis des zweiten Tests zu informieren und die Nummer des Einreiseformulars zu übermitteln.
Staaten* und Gebiete mit einer besorgniserregenden Variante
Ab 26. November 2021, 20h00
Belgien
Botsuana
Eswatini
Hongkong
Israel
Lesotho
Mosambik
Namibia
Simbabwe
Südafrika
Ab 27. November 2021, 20h00
Ägypten
Malawi
Niederlande (Königreich der)
Tschechien
Vereinigtes Königreich
Ab 29. November 2021, 00h00 (neu ab Montag)
Angola
Australien
Dänemark
Sambia