09/07/2021
Aktuelle Information zum Reiseland SPANIEN
Die Einstufung zum Risikogebiet bedeutet für die Kunden keine so gravierende Änderung mehr. Zusätzlich zum negativen Corona-Test (für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene) müssen sich alle Rückreisenden nach Deutschland lediglich auf dem Einreiseportal unter einreiseanmeldung.de registrieren.
Kunden können weiterhin entspannt ihren Urlaub buchen.
Flugreisende müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der neu beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss, dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen
Der generierte QR-Code kann auch ausgedruckt und als Papierausdruck vorgelegt werden
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden
Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise (Sitzplatznummer erforderlich) ausgefüllt werden
Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden, der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt
Neu ist, dass es das Formular in Papierform bei Einreise ab sofort nicht mehr als Alternative gibt
Bitte beachten Sie zudem folgende Sonderregelung für die Kanaren
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen müssen alle Personen ab 12 Jahren (auch wenn sie aus einem Nicht-Risikogebiet anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten wollen, an der Rezeption (noch einmal) nachweisen:
entweder ein maximal 72 Stunden altes negatives Testergebnis oder die vollständige Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff oder zumindest den Erhalt der Erstimpfung innerhalb eines Zeitraums zwischen 15 Tagen und 4 Monaten vor der Ankunft oder die Genesung von einer COVID-19-Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von längstens 6 Monaten vor der Ankunft gemäß amtlichem Attest
Da der Test nicht für die Einreise nötig ist, reicht es, wenn Ihre Kunden ihn vor Ort machen. Bitte beachten Sie die dafür zusätzlich anfallenden Kosten.
Da sich diese Bestimmungen schnell ändern können, bitten wir Sie, sich beim Auswärtigen Amt immer aktuell über Einreisebestimmungen zu informieren.