22/05/2024
Bei der heutigen Sitzung des Frauenpolitischen Ausschusses des SoVD in Berlin diskutierten die Mitglieder intensiv die Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes. Mit dabei waren auch die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier, die SoVD-Frauensprecherin Jutta König und die Berliner SoVD-Landesvorsitzende Dr. Ursula Engelen-Kefer.
ℹ️ Das Entgelttransparenzgesetz sieht eine regelmäßige Evaluierung seiner Wirksamkeit durch die Bundesregierung vor. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass das Gesetz und seine Instrumente keine messbare Wirkung auf die Entgeltungleichheit haben und ihr Ziel verfehlen, nämlich die Durchsetzung des gleichen Lohns für gleiche und gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern.
❓ Woran liegt das?
• Mangelnde Bekanntheit des Gesetzes
• unklare rechtliche Bestimmungen für den individuellen Auskunftsanspruch der Beschäftigten
• unverbindliche Regelungen für Unternehmen, ihre Entgeltpraxis auf mögliche Diskriminierung hin zu untersuchen.
Auf all diese Punkte hat der SoVD mehrfach aufmerksam gemacht.
➡️ Das Bundesfrauenministerium plant nun eine Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes. Berücksichtigt werden muss Dabei auch die im Juni 2023 in Kraft getretene EU-Entgelttransparenzrichtlinie, denn die Richtlinie ist bis Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen.
‼️ Wir werden die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht bzw. die Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes kritisch begleiten, auf eine zügige Umsetzung der Richtlinie drängen und die noch offenen Forderungen weiterhin einbringen.
Auf dem Foto (v.l.n.r.): Gudrun Karp, Monika Six, Michaela Engelmeier, Jutta König, Dr. Ursula Engelen-Kefer, Dr. Simone Real, Erika Kannenberg, Susanne Langhagel, Annette Krämer (im Vordergrund)