Veranstalter: Scharinger Reisen Ges.m.b.H. Eintragsnummer: 1998/0189
Im: Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend
Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters Scharinger-Reisen Ges.m.b.H. unter folgenden Voraussetzungen abgesichert. Die Anzahlung erfolgt frühestens 11 Monate vor dem vereinbarten Ende
der Reise und beträgt 10 % des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt – Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Drüber hinaus gehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert. Garant oder Versicherer ist die Raiffeisenbank Geretsberg reg. Gen.m.b.H., 5132 Geretsberg 13 (Bankgarantie v. 09.11.2012). Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler (Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien, Tel.: 01/3172500, Fax: 01/3199367) vorzunehmen. Weitere Betriebsstätten:
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5110 Oberndorf, Salzburger Straße 56, Tel.: 06272/7781
Fax: 06272/7781-4, [email protected]
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 09.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch 09.00 - 12.00 uhr
www.scharinger.at
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Hinweis und Verlinkung zu den gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften
Für Reisebüros gelten folgende Rechtsvorschriften:
Gewerbeordnung 1994, insbesondere § 94 Z 56 und § 126: siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007517
Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe: siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008014
Reisebüro-Verordnung: siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002480
Reisebürosicherungsverordnung: siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20000007
Konsumentenschutzgesetz, insbesondere §§ 31b bis 31f: siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002462
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Allgemeine Reisebedingungen - Scharinger Reisen Ges.m.b.H. http://www.scharinger-reisen.at/agb.htm
Anmeldung:
Ihre Anmeldung kann schriftlich oder telefonisch gemacht werden (auch telefonische Buchungen nehmen wir als verbindlichen Auftrag entgegen). Nach erreichen der Mindestteilnehmerzahl von 15-20 Personen pro Reise, erhalten Sie die Reservierungsbestätigung und den Zahlschein von uns zugesandt. Abfahrtszeiten und Zusteigemöglichkeiten mit genauem Reiseverlauf erhalten Sie ca. 1 Woche vor Reisebeginn. behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl die Reise bis 2 Wochen vorher abzusagen. Reisedokumente:
Alle Reiseteilnehmer sind für die erforderlichen und gültigen Reisedokumente selbst verantwortlich! Haftung bei Rad- und Wanderreisen:
Radfahren und Wandern sind Freiluftsportarten mit erhöhtem Verletzung- und Unfallsrisiko. Wir ersuchen um Verständnis, dass von der Firma Scharinger Reisen Ges.m.b.H. keinerlei Haftung bei Unfällen übernommen werden kann, auch dann nicht, wenn die Reise von einem Reisleiter oder Reisebegleiter geführt wird. Bei Radreisen ist der Reiseteilnehmer für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Fahrer und Reiseleiter sind gerne bei der Beladung der Fahrräder behilflich. kann jedoch keine Haftung für etwaige Schäden übernehmen. Servicepauschale:
Bei Buchungen aus unseren Reisekatalog werden folgende Servicepauschalen berechnet. Mehrtagesfahrten: € 5,00 pro Buchung
Tagesfahrten: € 2,00 pro Buchung
Bei Buchungen aus den Touristik Katalogen (Reiseveranstalter) werden folgende Servicepauschalen berechnet. Pro Person: € 10,00
Pro Kind: € 5,00
Familien: € 25,00
Ferienwohnung oder Hotelbuchung: Pauschal € 25,00
Rücktritt und Stornogebühren: für Reisen aus dem Scharinger Reisekatalog
Es gelten die allgemeinen Reisebedingungen (AGB) welche in unseren Reisebüros in vollem Umfang zur freien Einsicht und Entnahme aufliegen. Ab Buchung bis 30 Tage vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises, ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 25 %, ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50 %, ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 65 %, ab dem 3. Tag (72 Std.) vor Reiseantritt 85 %. Ausnahme: Reisen mit Eintrittskarten – im Stornofall ist die Eintrittskarte zur Gänze zu bezahlen. Eine Bearbeitungsgebühr von mind. € 20,-- wird verrechnet
Bitte zu beachten: Rückritt-u.Stornogebühren für Touristikbuchungen:
Hier kommen die Storno-u.Reisebedinungen des jeweils gebuchten Reiseveranstalters zur Anwendung.