12/09/2024
Bezahlt wird, was zur Arbeitszeit zählt – auch duschen und umziehen? Eine Anwältin erklärt, was Arbeitnehmern zusteht.
Forderungsmanagement B2B und B2C bei Flugverspätungen und Stornierungen
gemäß VO (EU) 261/2004
Eigenstornierungserstattungen
Lohnausfall nach Montreal ÜK
(1)
Hauptstr . 27
Bad Honnef Am Rhein
53604
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Business Travel: Forderungsmanagement bei Verspätungen und Stornierungen Ungefähr 1,4 % aller gebuchten Flüge haben eine Verspätung von mehr als 180 Minuten oder werden komplett storniert. Die hieraus entstehenden Rückforderungsansprüche und Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe werden nur von 5 % der Reisenden geltend gemacht. Insbesondere Unternehmen verschenken dadurch sehr viel Geld an die Airlines. Durch eine Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei Raths können Sie ohne zusätzliche Belastung Ihrer Rechtsabteilung oder Ihrer Vertragsanwälte und ohne zusätzlich Kosten sämtliche Forderungen gegenüber den Airlines wegen Flugverspätung, Nichtbeförderung und Stornierungen geltend machen. Oft summieren sich diese Ansprüche auf mehrere tausend Euro im Jahr. Außerdem können wir Ihre Ansprüche sogar noch rückwirkend geltend machen. Bei Verspätungen gilt das für die letzten drei Jahre und für die letzten zwei Jahre bei Annullierungen. Bei uns können Sie sicher sein, dass: - Sie von hochspezialisierten Rechtsanwälten betreut werden - Ihre Ansprüche professionell geltend gemacht werden - Ihre Daten absolut sicher sind und nicht in unbefugte Hände gelangen - Sie jederzeit ein umfassendes und vollständiges Reporting erhalten - Dass wir mit völliger Kostentransparenz arbeiten