Flightrefund4U

Flightrefund4U Forderungsmanagement B2B und B2C bei Flugverspätungen und Stornierungen
gemäß VO (EU) 261/2004
Eigenstornierungserstattungen
Lohnausfall nach Montreal ÜK
(1)

Business Travel: Forderungsmanagement bei Verspätungen und Stornierungen

Ungefähr 1,4 % aller gebuchten Flüge haben eine Verspätung von mehr als 180 Minuten oder werden komplett storniert. Die hieraus entstehenden Rückforderungsansprüche und Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe werden nur von 5 % der Reisenden geltend gemacht. Insbesondere Unternehmen verschenken dadurch sehr viel Geld an

die Airlines. Durch eine Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei Raths können Sie ohne zusätzliche Belastung Ihrer Rechtsabteilung oder Ihrer Vertragsanwälte und ohne zusätzlich Kosten sämtliche Forderungen gegenüber den Airlines wegen Flugverspätung, Nichtbeförderung und Stornierungen geltend machen. Oft summieren sich diese Ansprüche auf mehrere tausend Euro im Jahr. Außerdem können wir Ihre Ansprüche sogar noch rückwirkend geltend machen. Bei Verspätungen gilt das für die letzten drei Jahre und für die letzten zwei Jahre bei Annullierungen. Bei uns können Sie sicher sein, dass:

- Sie von hochspezialisierten Rechtsanwälten betreut werden

- Ihre Ansprüche professionell geltend gemacht werden

- Ihre Daten absolut sicher sind und nicht in unbefugte Hände gelangen

- Sie jederzeit ein umfassendes und vollständiges Reporting erhalten

- Dass wir mit völliger Kostentransparenz arbeiten

12/09/2024

Bezahlt wird, was zur Arbeitszeit zählt – auch duschen und umziehen? Eine Anwältin erklärt, was Arbeitnehmern zusteht.

https://www.facebook.com/share/p/8aHTttEqVnWx66XZ/?mibextid=WC7FNeUnser Kooperationspartner bietet an:
22/07/2024

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Unser Kooperationspartner bietet an:

Eine IT-Panne hat den Flugverkehr weltweit ins Chaos gestürzt ✈️😩 Viele Reisende mussten zusätzliche Kosten für Verpflegung, Transport und Hotels tragen. Aber keine Sorge!

🌟 Passengers friend setzt sich für Dich ein und hilft Dir, Deine Zusatzkosten zurückzuholen. 💪💼 Erfahre mehr und sichere Dir Deine Rückerstattung jetzt! ✨💸
"

04/06/2024

Es werden wieder dringend Sachspenden benötigt

Die "Starthilfe" wurde Anfang 2015 ins Leben gerufen, um neu ankommenden Flüchtlingen in Bad Honnef bei der Erstausstattung zu helfen. Mittlerweile steht diese Unterstützung, ebenso wie die seit 2008 von der AWO betriebene Tafel und die seit Jahrzehnten existierende Kleiderstube der Caritas, allen Bedürftigen in Bad Honnef zur Verfügung. Voraussetzung dafür ist der sogenannte „Tafelausweis“, der vom Sozialamt ausgestellt wird.
Zurzeit leben etwa 500 Menschen mit Migrationshintergrund in Bad Honnef, die vorwiegend aus Syrien, Irak, Afghanistan und der Ukraine stammen. Neben ihnen profitieren auch bedürftige Einheimische von den Hilfsangeboten der Stadt.

Küche
- Besteck, besonders Suppenlöffel
- Geschirr: Tassen und Teller jeder Größe
- Töpfe und Pfannen jeder Größe
- kleine Küchenmesser
- Porzellan/Glas- und Plastikschüsseln
- Geschirrtücher

Wohnen und Bad:
- Kopfkissen und Bettdecken
- Bettwäsche und Spannbettlaken
- Hand- und Duschtücher
- Gästehandtücher, Waschlappen

Kinder:
- Babyausstattung bis Größe 96
- Bekleidung ab Größe 122
- Schuhe in allen Größen
- Fußbälle, Puppen und Spielzeugautos
Damen- und Herrenbekleidung
- Jacken, Anoraks
- Herren Sweat-Shirts und T-Shirts
- Sportliche Schuhe

Wintersachen werden aus Platzgründen erst wieder Anfang September 2024 angenommen.

Annahme der Spenden
- montags zwischen 10:00 und 16:00 und dienstags 13:30 bis 16:00
- Nachfragen oder Terminvereinbarung: Sigrid Höffken 0170/5 749 746
- Ort: Kath. Pfarrheim St. Johann Baptist Eingang rechts hinter dem Haus, 1. Stock – Anfahrt über den Rathausplatz
Das Team der Starthilfe arbeitet ehrenamtlich und freut sich über jede Spende!

Tipps für Urlauber bei FTI-KonkursDie Meldung geht durch die Presse: Konkurs des FTI Reiseveranstalters, und das kurz vo...
04/06/2024

Tipps für Urlauber bei FTI-Konkurs

Die Meldung geht durch die Presse: Konkurs des FTI Reiseveranstalters, und das kurz vor den Sommerferien! Viele Reisende sind verunsichert, ob ihre Reise überhaupt noch durchgeführt wird, bzw. wie ihre Rechte/Ansprüche nunmehr durchgesetzt werden können.

Hier ein paar Tipps:

Grundsätzlich muss zwischen Pauschalreisen und anderen Einzelleistungen wie z. Bsp. Flug oder Hotelbuchung differenziert werden. Pauschalreiseverträge sind über die Insolvenzversicherung (Deutscher Reisesicherungsfonds) finanziell abgesichert, Einzelleistungen werden nicht von dieser Versicherung abgedeckt und die Anspruchsteller gehen leer aus.
Im Folgenden beschreiben wir lediglich die Abwicklung gebuchter Pauschalreisen:

1. Urlauber noch im Reiseland

Hier besteht die Möglichkeit, dass der Veranstalter die Reise abbricht, er muss aber weiterhin für die Übernachtung und die Rückreise einstehen. Die nunmehr von einigen Hotelbetrieben und/oder Fluggesellschaften teilweise geforderten Zahlungen sollten nur im Notfall geleistet werden, da man idR davon ausgehen kann, dass diese Leistungen vom Reiseveranstalter bereits gezahlt wurden.
Wenden Sie sich am besten an die örtliche Reiseleitung bzw. an die Notfallnummer des Veranstalters. Ansonsten lassen Sie sich auf jeden Fall Quittungen/Zahlungsnachweis ausstellen, ohne die keine Erstattung durch die Insolvenzversicherung stattfinden kann. Im Übrigen ist auch denkbar, dass der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) für die Abwicklung der Rückreise sorgt.

2. Urlaub ist gebucht/geplant und bezahlt

Auch wenn in der Presse zu lesen ist, dass ab 6.06.24 keine Reisen mehr durchgeführt werden, kann es sein, dass nicht alle Reisen ausfallen. Nehmen Sie Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter auf und stornieren die geplante Reise nicht selbständig!

Sollten Sie Informationen erhalten, dass ihre Reise ausfällt, kann kein Ersatz durch einen anderen Reiseveranstalter gefordert werden. Ihnen bleibt nur die Möglichkeit, sich den bereits gezahlten Reisepreis durch den Reisesicherungsfonds ersetzen zu lassen. Sie können sich direkt an den DRSF wenden und durch Einreichung sämtlicher Unterlagen eine Erstattung ihrer Zahlung verlangen, alternativ wird der DRSF Kontakt mit ihnen aufnehmen, wenn der FTI ihre Reisedaten dort mitgeteilt hat.

Entschädigungen wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit oder Ersatz der nunmehr aufzuwendenden Mehrkosten für eine Ersatzreise gegen den DRSF können nicht durchgesetzt werden und gibt es gegen den Fonds nicht.

Probleme mit der Abwicklung?

Wir helfen gerne, durch die moderne Kommunikation bieten wir auch die Vertretung bei weiteren Distanzen zwischen Mandanten und Kanzlei an.

Flightrefund4u
RA Raths und Team

www.flightrefund4u.de
www.raths.de

Die Reisende sind durch den FTI-Konkurs verunsichert und benötigen Informationen

Konkurs bei FTI Konkurs durch FTI Konkurs

12/03/2024

Herzlichen Dank für die Glückwünsche zu meinem Geburtstag
Ich bin noch völlig geflashed

21/01/2024

für verspäteten oder annullierten bei schlechtem Wetter

Aufgrund des plötzlichen Wintereinbruchs kam es am 17.01.2024 auf vielen Flughäfen zu Annullierungen und Verzögerungen. Betroffene Passagiere wurden, wenn die Fluggesellschaften sie über ihre Rechte nach der aufgeklärt haben, auch gleich darauf hingewiesen, dass die Fluggesellschaft ja nichts für das Wetter kann und Sicherheit im Flugbetrieb natürlich immer vorgeht.

Dem wird jeder Passagier zustimmen.

Für die Frage, ob den Passagieren gleichwohl ein Anspruch auf einen Entschädigung – in der Verordnung Ausgleichsleistung genannt – zusteht, ist diese Argumentation aber meist ungenügend. Denn schlechtes Wetter behindert den Flugverkehr nur, soweit man ihm nicht mit angemessener Vorbereitung entgegentreten kann. D.h. Enteisungsanlagen auf Flughäfen können genutzt werden um bei entsprechenden Temperaturen das Fluggerät wieder nutzen zu können. Für die Instandhaltung und auch die Enteisung ist die Fluggesellschaft verantwortlich. Die Abläufe müssen entsprechend geplant werden.

Daher zum Beispiel das AG Düsseldorf mit Urteil vom 18.11.2022, Az. 37 C 119/22, eine Fluggesellschaft verurteilt einem Passagier eine Entschädigung zu zahlen, der wegen Enteisungsmaßnahmen seinen Anschlussflug verpasst hat. Das Gericht hat dabei ausdrücklich festgestellt, dass Enteisung kein außergewöhnlicher Umstand ist.

Foto von Mohammad Saifullah auf Unsplash

Merry Christmas
16/12/2023

Merry Christmas

"hat"
06/12/2023

"hat"

Der Wintereinbruch hat auch im Luftverkehr große Probleme gebracht. Starke Schneefälle und nun Eisregen haben am Münchner Flughafen für zahlreiche Flugausfälle gesorgt. Was gilt für Betroffene?

BGH stärkt Passagierrechte bei Flugausfall
22/11/2023

BGH stärkt Passagierrechte bei Flugausfall

https://www.google.com/url?rct=j&sa=t&url=https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/news/datum////eugh-staerkt-passag...
01/11/2023

https://www.google.com/url?rct=j&sa=t&url=https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/news/datum////eugh-staerkt-passagierrechte-bei-verweigerung-der-befoerderung/&ct=ga&cd=CAEYACoTMjM1NzY2NzU0MjQ4NTQ5Mjg5OTIZNzA0NzMwOWJiMTU5NDZlYzpkZTpkZTpERQ&usg=AOvVaw3gKshjnY-hEWj1CqxenI8j

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Reisewarnung des Auswärtigen Amtes nach IsraelKrieg in Israel kann kostenfreier Stornogrund für Pauschalreisen seinDer v...
12/10/2023

Reisewarnung des Auswärtigen Amtes nach Israel

Krieg in Israel kann kostenfreier Stornogrund für Pauschalreisen sein

Der von Israel erklärte Kriegszustand seit dem Angriff palästinensischer Hamas-Anhänger führt zu erheblichen Reisebeeinträchtigungen im Lande selbst, sowie im Gazastreifen und palästinensische Gebiete.

Eine weitere Verschärfung der Lage, eine Ausweitung auf andere Gebiete des Landes und erhebliche Beeinträchtigungen sowohl des Flugverkehrs, Schiffs-Kreuzfahrten und Reisen können laut Auswärtigem Amt nicht ausgeschlossen werden.

Da der von Israel erklärte Kriegszustand einen außerordentlichen Umstand beinhaltet, der die Reiseleistungen beeinträchtigen wird, kann eine geplante und gebuchte Pauschalreise nach Israel gemäß § 651 BGB kostenfrei vom Reisenden storniert werden, soweit die Reiseveranstalter selbst noch keine Absage erteilt haben.

Stornokosten oder Bearbeitungsgebühren dürfen hierbei nicht verlangt werden, der Veranstalter hat nach einer Stornierung oder Reiseabsage alle Zahlungen des Reisenden spätestens nach 14 Tagen diesem vollständig zu erstatten.

Bei gebuchten Reisen für einen späteren Zeitraum sollte die Entwicklung abgewartet werden, bevor der Reisende vorschnell selbständig storniert, da hier möglicherweise doch Stornierungspauschalen verlangt werden können.

In diesem Fall sollten Absprachen mit dem Veranstalter erfolgen, sowie geprüft, ob noch eine Reisewarnung des auswärtigen Amtes besteht.

Wir setzen ihre Rechte/Forderungen durch!
Rechtsanwalt Raths und Team
www.flightrefund4u.de

Proud to network worldwide for your rights
20/09/2023

Proud to network worldwide for your rights

17/09/2023

Du bekommst eine höhere Entschädigungssumme 💸

07/08/2023

Wer ins Ausland reist, benötigt einen Reisepass. Das ist selbstverständlich, so das AG München. Das Reisebüro müsse einen Dubai-Urlauber nicht aufklären.

05/08/2023

Landgericht Lübeck entscheidet zugunsten der Passagiere

21/07/2023

Flug annulliert oder verspätet: Dann muss die Airline Passagieren Mahlzeiten und Erfrischungen anbieten. Und alkoholischen Getränke? Eine Entscheidung des Amtsgerichts Hannover.

17/07/2023
Sehr schön!
17/06/2023

Sehr schön!

04/06/2023

Prof. Dr. Klaus Tonner Der BGH musste in den letzten Monaten zweimal über das Schicksal von Ansprüchen aus der FluggastrechteVO in der Insolvenz des Luftfahrtunternehmens entscheiden. Der Beitrag s…

Frohe Ostern wünschtRechtsanwalt Günther W.Raths & Team
09/04/2023

Frohe Ostern wünscht
Rechtsanwalt Günther W.Raths
& Team

28/03/2023

Am 27. März 2023 droht ein großer Streik, ausgerufen von den Gewerkschaften EVG und Ver.di, mit dem Ziel, den gesamten Schienen- und Luftverkehr lahmzulegen. Betreiber von Flughäfen fordern Passagiere, die Flüge für diesen Tag gebucht haben, auf, gar nicht erst zum Flughafen anzureisen. Reiseve...

Gute Zusammenstellung der Rechte
19/03/2023

Gute Zusammenstellung der Rechte

Ein Flugausfall kostet Zeit und kann teuer werden. Dennoch haben Sie als Fluggast in der EU besonderen Anspruch und Rechte auf Entschädigung.

03/03/2023

1. Ein nicht vorhergesehenes Ereignis, von dem rund die Hälfte aller vorhandenen Flugzeuge betroffen ist, betrifft typischerweise einen wesentlichen Teil der Flotte und gehört deshalb grundsätzlich…

Adresse

Hauptstr . 27
Bad Honnef Am Rhein
53604

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