21/11/2021
**Offener Brief – 21. November 2021**
Wir bitten um Erklärung:
Warum sind Reisebüros von der 2G-Regel ausgenommen und mit einem Öffnungsverbot belegt?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Michael Kretschmer,
Sehr geehrte Frau Staatsministerin Barbara Klepsch,
Sehr geehrte Frau Staatsministerin Petra Köpping,
Sehr geehrter Herr Staatsminister Martin Dulig,
Sehr geehrte Mitglieder des Sächsischer Landtag,
mit großer Verwunderung haben wir die am 19.11.2021 von der Sächsischen Staatsregierung beschlossenen Corona-Notfallverordnung gelesen.
Reisebüros müssen für den Publikumsverkehr geschlossen werden. Wir bitten dazu dringend um eine Erklärung, denn wir erkennen den Sinn dieser für uns willkürlichen Maßnahme für unsere Branche nicht!
Uns ist durchaus bewusst, dass dringend behördliche Maßnahmen zur Eindämmung der rasant steigenden Infektionszahlen getroffen werden müssen. Wir wissen, dass Kontakteinschränkungen nötig sind, auch im Tourismus. Wir können durchaus nachvollziehen, dass beispielsweise Reisen momentan einen Risikofaktor darstellen und für einen gewissen zeitlichen Rahmen unterbunden werden sollen.
Was wir nicht nachvollziehen können, ist die willkürliche und diskriminierende Anordnung zur Schließung unserer Geschäfte, während andere Ladenlokale, in denen die Kunden sogar Waren berühren/anprobieren dürfen, mit 2G-Regelung weiterhin geöffnet bleiben. Vielleicht waren Sie coronabedingt schon lange in keinem Reisebüro?
Reisebüros sind zumeist kleinere Ladenlokale mit eingeschränktem Publikumsverkehr, die adäquat zu anderen Einzelhandelsgeschäften seit Monaten mit sehr guten Hygienekonzepten arbeiten.
Reisebüros arbeiten zusätzlich mit Terminvergabe, d.h. der Kundenverkehr wird gezielt gesteuert, um eine Ansteckung und den Kontakt zu anderen Kunden zu vermeiden.
Reisebüros sind für die Kunden der einzige zuverlässige, stets erreichbare und kompetente Ansprechpartner zu allen Belangen rund um die Urlaubsplanung und leider auch Helfer bei der Rückabwicklung coronabedingt abgesagter Reisen im Sinne des Infektions- und Verbraucherschutzes.
Ein Öffnungsverbot für Reisebüros heißt:
- Sie entziehen den Verbrauchern das Recht auf umfassende persönliche Beratung bei der Urlaubsplanung /-buchung für 2022/23 im Sinne des sicheren Reisens.
- Sie vernichten Arbeitsplätze bzw. schicken gerade wieder in Vollzeit übernommene Arbeitnehmer erneut in die Kurzarbeit.
- Sie vernichten die Generierung von Umsätzen, die im Reisebüro, anders als im Einzelhandel erst in einigen Monaten oder in einem Jahr in den Bilanzen bzw. bei den Städten und Gemeinden in Form von Gewerbesteuer auflaufen.
Wir fordern daher eine Erklärung.
- Warum dürfen Reisebüros mit guten Hygienekonzepten (Beschränkung der Personenzahl im Geschäft, Maskenpflicht, Desinfektion u.a. Maßnahmen) nicht unter Einhaltung der gleichen Regeln wie andere Geschäfte im Einzelhandel in Sinne der Gleichbehandlung öffnen?
- Welches akute Infektionsrisiko geht von der Öffnung der Reisebüros unter Einhaltung der 2G-Regel aus?
Wir als ehemals und hoffentlich bald wieder gesunde Unternehmen sind völlig unverschuldet in diese Krise geraten. Wir haben alle bisherigen Maßnahmen immer mitgetragen und viel zum Schutz unserer Kunden während der Urlaubszeit beigetragen. Wir sind auch dankbar für die staatliche Unterstützung in den letzten Monaten. Aber wir wollen nicht ein weiteres Jahr darauf angewiesen sein, sondern unsere Einnahmen als eigenständige Unternehmer selbst generieren.
Wir bitten zeitnah um ein klärendes Gespräch.
Mit freundlichen Grüßen
gez. der Vorstand des Vereines Dresdner Reisebüros e.V.
Kontakt: Anett Herrmann
Der Verein Dresdner Reisebüros e. V. engagiert sich bereits seit 10 Jahren mit über 40 Reisebüros und Reiseveranstaltern, die mehr als 300 Arbeitskräfte beschäftigen, für die touristischen Belange in Sachsen. Er kämpft um den Erhalt des Flughafens Dresden mit extra aufgelegten Direktcharterflügen und trägt so auch zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Sachsen bei.