Die Einreise nach Griechenland auf dem See-, Luft- und Landweg ist grundsätzlich für alle Personen ab fünf Jahren nur mit einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in englischer Sprache unter Nennung von Name und Pass-/Personalausweisnummer möglich. Neue Einreisebestimmungen:
das Auswertige Amt bestätigt - ab sofort reicht ein Antigen- SCHN
ELLTEST! Der Schnelltest darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss von einen anerkannten Testlabor aus dem Abreiseland in englischer oder deutscher Sprache sein. Der auf dem Zertifikat angegebene vollständige Name muss mit dem Namen im Ausweisdokument übereinstimmen. Reisende, die anhand eines schriftlichen Zertifikates eine vollständige Impfung (in englischer oder deutscher Sprache unter Nennung des vollständigen Namens des Reisenden, des Impfstoffs, der Anzahl der Impfdosen) nachweisen können und diese 14 Tage vor Einreise abgeschlossen haben, benötigen keine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test. Es gibt zunehmend Hinweise darauf, dass Reisende unter Vorlage des internationalen Impfausweises („Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch“, gelb) einreisen konnten. Reisende, die in den letzten neun Monaten von einer Infektion genesen sind, können alternativ eine Genesenenbescheinigung, ausgestellt durch eine Behörde oder ein zertifiziertes Labor, vorlegen. Ersatzweise ist eine Bescheinigung eines zertifizierten Labors oder einer Behörde über einen positiven PCR-Test mit Vermerk über die Genesung von einer zwischen zwei und neun Monaten zurückliegenden Infektion, ausreichend. Zudem notwendig : das Passenger Locator Form (PLF)
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form“, PLF) auf der Webseite travel.gov.gr ausfüllen. Dieses PLF ist für Personen mit Wohnsitz in Griechenland auch für Ausreisen aus Griechenland erforderlich! Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Für mitreisende Personen wird empfohlen, für jeden Reisenden ein separates PLF auszufüllen. Die Fluggesellschaften bestehen auf die Vorlage eines PLF für jeden Reisenden über 18 Jahre, auch wenn zum selben Haushalt zugehörig. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung mit einem QR-Code, der spätestens am Vorabend der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Der QR-Code muss beim Check-In/Boarding vorgezeigt werden!