25/07/2020
WEGEN ZU VIELER UNFÄLLE:
SÜDTIROL SENKT TEMPO AUF 60
(übersetzt aus dem Italienischen von TT Motorbike Blog)
Der neue Grenzwert wird ab heute, Samstag den 25. Juli, auf einigen bestimmten Straßenabschnitten in touristischen Bergregionen in Kraft treten. In einigen Abschnitten wird sie alle Fahrzeuge betreffen, in anderen nur Motorräder.
Die Bestimmungen gelten nicht für Strecken, für die bereits eine Untergrenze von 50 km/h gilt, zum Beispiel innerhalb bebauter Gebiete oder entlang besonders heimtückischer Streckenabschnitte. Die Maßnahme wird bis auf weiteres für die Sommersaison gelten. "Eine Art Experiment", nannte es der Präsident der Provinz, Maurizio Fugatti, der berichtete, er habe die Anfragen verschiedener Kategorien, Bürgermeister und Einwohner, gesammelt.
Für alle Fahrzeugkategorien gilt auf den Pässen Dolomitici Sella, Gardena, Pordoi und Rolle sowie auf den Straßen das gleiche Limit von 60 km/h:
S.P.85 von Monte Bondone: von der Kreuzung mit der S.S. 45 bis Gardesana Occidentale, durch Sardagna, Candriai, Vaneze, Norge, Vason, Viote, Lagolo, bis zum Ende der Straße, entsprechend dem Kreisverkehr mit der S.P.84 von Cavedine und der S.P.251 von Ponte Oliveti, in den Gemeinden Trient und Madruzzo.
S.P.25 von Garniga: vom Ende der Stadt Garniga Terme, durch Garniga Vecchia hindurch, bis zum Ende der Straße in Viote, die der Kreuzung mit der S.P.85 von Monte Bondone entspricht, in den Gemeinden Garniga Terme und Trient.
S.P. 3 des Monte Baldo: Beginnend kurz oberhalb des Ortsendes von Brentonico, über San Giacomo, San Valentino, Rifugio Graziani, Bocca di Navene, Dossioli, bis zur Grenze zur Provinz Verona, in den Gemeinden Brentonico und Avio.
S.S. 240 di Loppio und Val di Ledro, in der Strecke des Val D'Ampola, bis zum Beginn der Stadt Storo, in den Gemeinden Ledro und Storo.
Im Gegensatz zu den oben aufgeführten Strecken wird für die folgenden Strecken eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h in beiden Richtungen nur für die Motorrad-Kategorie festgelegt, und zwar auf Strecken, für die nicht bereits eine Untergrenze von 50 km/h gilt (gültig für alle Fahrzeugkategorien):
S.S.42 del Tonale und della Mendola: im Abschnitt zwischen dem Ende der Ortschaft Passo del Tonale, durch Vermiglio bis zum Beginn der Ortschaft Fucine.
S.P.31 des Manghen-Passes: in der Strecke zwischen dem Beginn des Passes, an der Kreuzung mit dem S.P.65 Panoramica della Valsugana, durch Calamento, Manghen-Pass, Ponte Stue, Kanton, bis zur Kreuzung mit dem S.P.232 von Fiemme dir Molina, in den Gemeinden Telve und Castello-Molina di Fiemme.