20/10/2021
In allen Bereichen, in denen die 3G-Regel gilt, muss ein Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung oder ein aktuelles negatives Testergebnis vorgelegt werden 📄
🤔 Doch welche Stellen sind berechtigt, Tests durchzuführen und einen für die 3G-Regel gültigen Testnachweis auszustellen?
Berechtigt sind:
1️⃣ Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, medizinische Labore, Rettungs- und Hilfsorganisationen, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebenen Testzentren und die von den Gesundheitsämtern beauftragten Teststationen.
2️⃣ alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die im Rahmen des Arbeitsschutzes betriebliche Testungen ihrer Beschäftigten vornehmen. Allerdings sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, Testnachweise auszustellen.
3️⃣ Schulen, die außerhalb der Freizeit ihre Schülerinnen und Schüler testen.
Und was ist mit Selbsttest?
✅ Selbsttests sind grundsätzlich VOR ORT unter Aufsicht zulässig,
ℹ️ d.h.: anstatt der Vorlage eines negativen Testnachweises kann ein Test auch unter Aufsicht derjenigen Person gemacht werden, die für die Einhaltung der 3G-Regel zuständig ist, z.B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Friseurs, Restaurants, Fitnessstudios, etc.
❌ Handelt es sich nicht um eine anerkannte Teststelle, darf die testende Person jedoch keinen Testnachweis ausstellen.
✅ Handelt sich um eine Stelle, die ihr Personal im Rahmen der Arbeitgebertestung durch geschultes Personal testen lässt, darf ein Testnachweis ausgestellt werden. Die Stelle ist aber weder verpflichtet, einen solchen Selbsttest anzubieten noch dazu, Testnachweise auszustellen.
❗️ ACHTUNG: Nachweise über online beobachtete Selbsttests werden nicht als offizielle Testnachweise anerkannt. Inzwischen tummeln sich im Internet diverse Anbieter, die etwas Gegenteiliges versprechen. Lassen Sie sich nicht täuschen, denn nur im Sinne der Testverordnung beauftragte / berechtigte Stellen können offizielle, anerkannte Testnachweise ausstellen!
Die wichtigsten Dinge zu Corona in NF – stets aktuell und auf einen Blick: t1p.de/covNF