23/09/2019
Teil 3 und Schluß der Infos und Hinweise zu Reise- und Zollbestimmungen
Einfuhr von Nahrungsgütern.
Grundsätzlich ist die Einfuhr von tierischen Produkten, also Fleisch, Milch, Milchprodukten usw. nicht erlaubt. Das bezieht sich allerdings auch auf verarbeitete Produkte wie z.B. Instantprodukte die tierische Bestandteile enthalten.
Ausnahme, Fisch und Fischprodukte sind in bestimmten Mengen erlaubt.
Obst und Gemüse kann eingeführt werden. Aber selbst hier gibt es Ausnahmen, manche Obst- und Gemüsesorten unterliegen ebenfalls einem Einfuhrverbot. Welche das betrifft kann man nur vor der Einreise bei den offiziellen Webseiten der Zollbehörden bzw. den Zolldienststellen erfragen.
Ich weiß, dass z.B. Mangos nicht eingeführt werden dürfen, da hier eine größere Gefahr durch Schädlingsbefall eintreten könnte. Inwieweit das noch aktuell ist entzieht sich meiner Kenntnis. Ständige Änderungen sind nicht auszuschließen.
Für Kaffee, der nicht innerhalb der Freimenge (430,- bzw. 300,- Euro) liegt, ist eine zusätzliche Kaffeesteuer zu entrichten. Die Freimenge von 430 / 300 Euro bezieht sich aber auf die Gesamtmenge der eingeführten Waren.
Die Zoll- Ein- und Ausfuhrbestimmungen in den jeweiligen Zielländern können noch viele weitere Einschränkungen und abweichende Bestimmungen enthalten.
Beispiel: In Thailand ist die Einfuhr jeglicher pornografischen Erzeugnisse verboten, die Ausfuhr von Buddahstatuen usw. ist ebenfalls verboten. DieFreigrenzen für die nichtanmeldepflichtigen Waren bei Ein- und Ausfuhr weichen ebenfalls von denen in der EU ab.
Ein weiteres vielseitiges Thema ist der Artenschutz. Hier sollte man sich vorher informieren, was gestattet und was verboten ist (Beispiele sind Erzeugnisse aus Elfenbein, Krokodil-oder Schlangenhaut, manche Meerestiere lebend oder konserviert u.v.m.). Auf all das kann auf Grund der Vielschichtigkeit der Angelegenheit unmöglich eingegangen werden. Hier hilft nur sich selbst an den richtigen (offiziellen) Stellen zu informieren.
Den Händler in dem jeweiligen Urlaubsland braucht Ihr gar nicht erst zu fragen, bei ihm werdet Ihr nur erfahren, das alles erlaubt ist, zumindest alles was er vertreibt (No Problem).
Er will verkaufen um jeden Preis, es interessiert ihn einen feuchten Kehrricht ob der Kunde dann bei seiner Einreise Probleme bekommt oder nicht.
Weitere und tiefgreifendere Informationen können Sie hier finden:
Einfach in die Browserzeile kopieren:
https://www.zoll.de/…/Reisefreime…/reisefreimengen_node.html
https://www.zoll.de/…/rueckkehr-aus-einem-nicht-eu-staat_no…
https://de.ask.com/web…
https://www.finanztip.de/einfuhrzoll/
https://www.auswaertiges-amt.de/…/03-zollvorschriften/606390
Wenn weitere Informationen über die Zollbestimmungen des Ziellandes., in das Sie einreisen wollen benötigt werden,
sollten Sie eine offizielle Webseite der dortigen Behörden suchen, die ebenfalls im Internet zu finden sind.
Damit schließe ich die Informationen ab, sie erheben keinesfalls Anspruch auf Vollständigkeit, was ja auch nahezu unmöglich wäre. Sie stellen nur erste Anstöße dar, um mögliche Probleme zu vermeiden.
Weitere Tipps und Infos zu Urlaub, Reisen, Übernachtungen und was sonst noch dazugehört:
https://top-chance.wixsite.com/zusatzeinkommen/reisen
Wichtige Informationen aus erster Hand bieten Ihnen für Ihr Smartphone oder Ihren Tablet-Computer die kostenlosen Apps Zoll und Reise, Zoll und Post und Kfz-Steuer-Rechner.