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23/09/2019

Teil 3 und Schluß der Infos und Hinweise zu Reise- und Zollbestimmungen

Einfuhr von Nahrungsgütern.
Grundsätzlich ist die Einfuhr von tierischen Produkten, also Fleisch, Milch, Milchprodukten usw. nicht erlaubt. Das bezieht sich allerdings auch auf verarbeitete Produkte wie z.B. Instantprodukte die tierische Bestandteile enthalten.
Ausnahme, Fisch und Fischprodukte sind in bestimmten Mengen erlaubt.
Obst und Gemüse kann eingeführt werden. Aber selbst hier gibt es Ausnahmen, manche Obst- und Gemüsesorten unterliegen ebenfalls einem Einfuhrverbot. Welche das betrifft kann man nur vor der Einreise bei den offiziellen Webseiten der Zollbehörden bzw. den Zolldienststellen erfragen.
Ich weiß, dass z.B. Mangos nicht eingeführt werden dürfen, da hier eine größere Gefahr durch Schädlingsbefall eintreten könnte. Inwieweit das noch aktuell ist entzieht sich meiner Kenntnis. Ständige Änderungen sind nicht auszuschließen.

Für Kaffee, der nicht innerhalb der Freimenge (430,- bzw. 300,- Euro) liegt, ist eine zusätzliche Kaffeesteuer zu entrichten. Die Freimenge von 430 / 300 Euro bezieht sich aber auf die Gesamtmenge der eingeführten Waren.

Die Zoll- Ein- und Ausfuhrbestimmungen in den jeweiligen Zielländern können noch viele weitere Einschränkungen und abweichende Bestimmungen enthalten.
Beispiel: In Thailand ist die Einfuhr jeglicher pornografischen Erzeugnisse verboten, die Ausfuhr von Buddahstatuen usw. ist ebenfalls verboten. DieFreigrenzen für die nichtanmeldepflichtigen Waren bei Ein- und Ausfuhr weichen ebenfalls von denen in der EU ab.
Ein weiteres vielseitiges Thema ist der Artenschutz. Hier sollte man sich vorher informieren, was gestattet und was verboten ist (Beispiele sind Erzeugnisse aus Elfenbein, Krokodil-oder Schlangenhaut, manche Meerestiere lebend oder konserviert u.v.m.). Auf all das kann auf Grund der Vielschichtigkeit der Angelegenheit unmöglich eingegangen werden. Hier hilft nur sich selbst an den richtigen (offiziellen) Stellen zu informieren.
Den Händler in dem jeweiligen Urlaubsland braucht Ihr gar nicht erst zu fragen, bei ihm werdet Ihr nur erfahren, das alles erlaubt ist, zumindest alles was er vertreibt (No Problem).
Er will verkaufen um jeden Preis, es interessiert ihn einen feuchten Kehrricht ob der Kunde dann bei seiner Einreise Probleme bekommt oder nicht.
Weitere und tiefgreifendere Informationen können Sie hier finden:

Einfach in die Browserzeile kopieren:

https://www.zoll.de/…/Reisefreime…/reisefreimengen_node.html

https://www.zoll.de/…/rueckkehr-aus-einem-nicht-eu-staat_no…

https://de.ask.com/web…

https://www.finanztip.de/einfuhrzoll/

https://www.auswaertiges-amt.de/…/03-zollvorschriften/606390

Wenn weitere Informationen über die Zollbestimmungen des Ziellandes., in das Sie einreisen wollen benötigt werden,
sollten Sie eine offizielle Webseite der dortigen Behörden suchen, die ebenfalls im Internet zu finden sind.

Damit schließe ich die Informationen ab, sie erheben keinesfalls Anspruch auf Vollständigkeit, was ja auch nahezu unmöglich wäre. Sie stellen nur erste Anstöße dar, um mögliche Probleme zu vermeiden.
Weitere Tipps und Infos zu Urlaub, Reisen, Übernachtungen und was sonst noch dazugehört:

https://top-chance.wixsite.com/zusatzeinkommen/reisen

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20/09/2019
Wiederholung auf mehrfachen Wunsch
20/09/2019

Wiederholung auf mehrfachen Wunsch

1.Fortsetzung der Reisetipps für Auslandsreisen, Einreise- und ZollbestimmungenFotsetzung der Hinweise über Zollbestimmu...
20/09/2019

1.Fortsetzung der Reisetipps für Auslandsreisen, Einreise- und Zollbestimmungen
Fotsetzung der Hinweise über Zollbestimmungen

Bei der Wiedereinreise z.B nach Deutschland muß unterschieden werden, ob es sich um die Einreise aus einem EU-Land oder aus einem sog. Drittland handelt, da hier unterschiedliche Zollbestimmungen greifen.
Bei der Einreise aus einem EU-Land dürfen Waren zu privaten Zweck abgabenfrei mitgeführt werden. Voraussetzung ist jedoch der private Gebrauch. Das heißt aber auch, die Waren, müssen im persönlichen Gepäck befördert werden. Wertgrenze ist 430,-Euro, aber bei Einreise auf dem Landweg nur 300,- Euro.
Alkohol
Zollfrei dürfen aus EU-Ländern zehn Liter Spirituosen, 20 Liter Likör oder Wermut, 90 Liter Wein, davon höchstens 60 Liter Schaumwein, und 110 Liter Bier mitgebracht werden.
Aus Nicht-EU-Ländern darf deutlich weniger eingeführt werden: ein Liter Hochprozentiges mit mehr als 22 Prozent Alkohol oder zwei Liter mit weniger als 22 Prozent Alkohol, vier Liter Wein und 16 Liter Bier.
Sonderregelungen gelten für die kanarischen Inseln, die französischen Überseegebiete sowie die britischen Kanalinseln. Die gehören zwar zum Zollgebiet der EU, aber nicht zum Steuergebiet.
Tabak
Aus EU-Ländern dürfen 800 Zi******en oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder ein Kilo Tabak eingeführt werden. Wenn man aus einem Nicht-EU-Land zurückkehrt, dürfen es maximal 200 Zi******en oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak sein.
Gefälschte Markenkleidung
T-Shirts, Markenturnschuhe und erstaunlich günstige Sporttaschen sind beliebte Souvenirs. Dass die Schnäppchen keine Markenware sind, dürfte den meisten Reisenden schon beim Kauf klar sein. Wenn sich die Waren im persönlichen Gepäck befinden, für den privaten Gebrauch bestimmt sind und den Wert (430,- bzw. 300,- Euro ) nicht überschreiten, sind keine Probleme zu erwarten. Privater Gebrauch: Wenn Sie z.B. 1 oder 2 gefälschte Rolex-Uhren im Gepäck haben, wird man den privaten Gebrauch glauben, nicht jedoch, wenn Sie z.B. 5 -10 Rolex mitführen.
Medikamente
Auch Arzneimittel unterliegen strengen Beschränkungen. Es dürfen nur so viele mitgeführt werden, wie für den Reisenden während des Urlaubs notwendig sind. Vitamin- und Mineralstoffpräparate, die im Ausland frei verkauft werden, können in Deutschland unter die Bestimmungen des deutschen Arzneimittelgesetzes fallen und dürfen somit nicht eingeführt werden. Wer Medikamente mitführen muß (Ein- oder Ausreise) sollte sicher gehen und ein Rezept seines behandelnden Arztes bzw. mind. eine Kopie mitführen. Ich tu das jedenfalls so. #
Waffen und verbotene Gegenstände
In einigen Ländern gibt es Waffen im freien Verkauf, die in Deutschland verboten sind. Diese Schlagringe, Elektroschocker und Faustmesser dürfen nicht eingeführt werden. In einigen Ländern ist die Mitnahme von Attrappen und Spielzeugwaffen verboten. Feuerwerkskörper ohne Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung werden konfisziert. Darüber hinaus zählen die sog. Butterflymesser, Fallmesser und best. Springmesser (Klingenlänge über 8.5 cm) zu den verbotenen Gegenständen. Andere Messer, z.B. Springmesser unter 8,5 cm Klingenlänge, Einhandmesser, feststehende Messer ab 12 cm Klingenlänge unterliegen dem sog. Führungsverbot. Das bedeutet, wenn die verbotenen Waffen und Gegenstände (verbotene Gegenstände = der bloße Besitz ist verboten und damit strafbar) in Ihrem Gepäck gefunden werden, dann haben Sie ein Problem nach dem Waffengesetz. Andererseits können die Gegenstände die dem Führungsverbot unterliegen, mitgeführt werden (niemals im Handgepäck) sondern im Koffer und am besten in einem verschließbaren Behältnis.
Wird fortgesetzt.

Weitere Infos und Tipps:
https://top-chance.wixsite.com/zusatzeinkommen/reisen

Da ich mehrfach angesprochen bzw. angeschrieben wurde, die Reisetipps nochmals ins Netz zu stellen, bringe ich diese hie...
20/09/2019

Da ich mehrfach angesprochen bzw. angeschrieben wurde, die Reisetipps nochmals ins Netz zu stellen, bringe ich diese hier in geringfügig überarbeiteter Form und vor allem im 3. Teil mit ergänzenden Links zu Seiten, auf denen der User weitere, tiefgreifendere und speziellere Informationen einholen kann.

Mag sein, dass der eine oder andere "erfahrene" Reisende diese Tipps belächelt oder für selbstverständlich oder überflüsssig hält. Meine Erfahrungen haben mir jedoch gezeigt, dass sich viele Menschen in Schwierigkeiten bringen, weil sie sich vor Reiseantritt nicht ausreichend informiert haben. Selbst erfahrene Reisende sind schon "auf die Nase gefallen" wenn es z.B. spezielle Fragen betrifft, z.B. die das Waffengesetz betreffenden.
Wer seinen Urlaub im Ausland, besonders im außereuropäischen Ausland, verbringen will, sollte einiges beachten und sich vor der Einreise ausreichend informieren. Hauptsächlich über die Zoll- und Einreisebestimmungen, damit der Urlaub nicht zum teuren Desaster oder noch Schlimmeren wird.
Sowohl für die Wiedereinreise in den EU-Bereich, als auch für die Einreise in außereuropäische Länder gelten Höchstgrenzen für die zollfreie Einfuhr von Waren. Das betrifft auch alle Souvenirs und Mitbringsel.
Bei der Wiedereinreise in die EU liegt diese Grenze z.Zt. bei einem Wert von 430,-Euro. Dieser Wert kann bei der Einreise in die jeweiligen Urlaubsländer unterschiedlich sein.
Wird dieser Wert überschritten, dann sollte unbedingt der rote Ausgang (Anmeldung zur Einfuhr von Waren) genutzt und diese angemeldet werden.
Wer trotzdem den grünen Ausgang ( nichts zu deklarieren) nutzt und bei einer Zollkontrolle der Verstoß festgestellt wird, zahlt außer dem dann berechneten Zoll noch einmal mindestens den gleichen Betrag als Bußgeld, also das doppelte gegenüber einer ordnungemäßen Anmeldung. Ab einer bestimmten Höhe der Überschreitung kann durchaus auch ein Strafverfahren drohen.
Es gibt aber noch weitaus mehr zu beachten, z.B. bei der Einfuhr von Lebensmitteln, Obst, Kaffee, Medikamenten usw. darauf soll in einem späteren Beitrag eingegangen werden.
Nur soviel, ich selbst bin jedes Jahr für eine Zeit von 6 Wochen bis zu 6 Monaten nach Asien, Australien oder Neuseeland gereist. Dabei habe ich, wie ich heute weiß, mehrmals unwissentlich gegen geltende Zoll- und Einfuhrbestimmungen verstoßen. Ich hatte nur Glück, dass ich eben nicht kontrolliert wurde. Andernfalls hätte es mir mehrmals mindestens ein gewaltiges Loch in die Urlaubskasse gerissen oder ein böses Erwachen bei der Einreise nach Deutschland beschert. Nur sollte man sich nicht darauf verlassen, dass ja nicht jeder kontrolliert werden kann und das es schon gut gehen wird.
Es ist natürlich Jedem seine Sache zu entscheiden, welches Risiko einzugehen er bereit ist. Ich bin nur der Meinung, es lohnt sich nicht, wegen eines vermeintlichen Schnäppchens oder geringen Risikos, die möglichen Konsequenzen in Kauf zu nehmen.
Wen es interessiert, Fortsetzung folgt.
Weitere Infos: https://top-chance.wixsite.com/zusatzeinkommen/reisen

03/09/2019
Teil 3 und Schluß der Infos und Hinweise zu Reise- und ZollbestimmungenEinfuhr von Nahrungsgütern.Grundsätzlich ist die ...
26/06/2019

Teil 3 und Schluß der Infos und Hinweise zu Reise- und Zollbestimmungen

Einfuhr von Nahrungsgütern.
Grundsätzlich ist die Einfuhr von tierischen Produkten, also Fleisch, Milch, Milchprodukten usw. nicht erlaubt. Das bezieht sich allerdings auch auf verarbeitete Produkte wie z.B. Instantprodukte die tierische Bestandteile enthalten.
Ausnahme, Fisch und Fischprodukte sind in bestimmten Mengen erlaubt.
Obst und Gemüse kann eingeführt werden. Aber selbst hier gibt es Ausnahmen, manche Obst- und Gemüsesorten unterliegen ebenfalls einem Einfuhrverbot. Welche das betrifft kann man nur vor der Einreise bei den offiziellen Webseiten der Zollbehörden bzw. den Zolldienststellen erfragen.
Ich weiß, dass z.B. Mangos nicht eingeführt werden dürfen, da hier eine größere Gefahr durch Schädlingsbefall eintreten könnte. Inwieweit das noch aktuell ist entzieht sich meiner Kenntnis. Ständige Änderungen sind nicht auszuschließen.

Für Kaffee, der nicht innerhalb der Freimenge (430,- bzw. 300,- Euro) liegt, ist eine zusätzliche Kaffeesteuer zu entrichten. Die Freimenge von 430 / 300 Euro bezieht sich aber auf die Gesamtmenge der eingeführten Waren.

Die Zoll- Ein- und Ausfuhrbestimmungen in den jeweiligen Zielländern können noch viele weitere Einschränkungen und abweichende Bestimmungen enthalten.
Beispiel: In Thailand ist die Einfuhr jeglicher pornografischen Erzeugnisse verboten, die Ausfuhr von Buddahstatuen usw. ist ebenfalls verboten. DieFreigrenzen für die nichtanmeldepflichtigen Waren bei Ein- und Ausfuhr weichen ebenfalls von denen in der EU ab.
Ein weiteres vielseitiges Thema ist der Artenschutz. Hier sollte man sich vorher informieren, was gestattet und was verboten ist (Beispiele sind Erzeugnisse aus Elfenbein, Krokodil-oder Schlangenhaut, manche Meerestiere lebend oder konserviert u.v.m.). Auf all das kann auf Grund der Vielschichtigkeit der Angelegenheit unmöglich eingegangen werden. Hier hilft nur sich selbst an den richtigen (offiziellen) Stellen zu informieren.
Den Händler in dem jeweiligen Urlaubsland braucht Ihr gar nicht erst zu fragen, bei ihm werdet Ihr nur erfahren, das alles erlaubt ist, zumindest alles was er vertreibt (No Problem).
Er will verkaufen um jeden Preis, es interessiert ihn einen feuchten Kehrricht ob der Kunde dann bei seiner Einreise Probleme bekommt oder nicht.
Weitere und tiefgreifendere Informationen können Sie hier finden:

Einfach in die Browserzeile kopieren:

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Reisefreimengen/reisefreimengen_node.html

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/rueckkehr-aus-einem-nicht-eu-staat_node.html

https://de.ask.com/web?qo=semQuery&ad=semA&q=einfuhr%20und%20zollvorschriften&o=611479&ag=fw&an=google_s&rch=611490

https://www.finanztip.de/einfuhrzoll/

https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/faq/03-zollvorschriften/606390

Wenn weitere Informationen über die Zollbestimmungen des Ziellandes., in das Sie einreisen wollen benötigt werden,
sollten Sie eine offizielle Webseite der dortigen Behörden suchen, die ebenfalls im Internet zu finden sind.

Damit schließe ich die Informationen ab, sie erheben keinesfalls Anspruch auf Vollständigkeit, was ja auch nahezu unmöglich wäre. Sie stellen nur erste Anstöße dar, um mögliche Probleme zu vermeiden.
Weitere Tipps und Infos zu Urlaub, Reisen, Übernachtungen und was sonst noch dazugehört:

https://top-chance.wixsite.com/zusatzeinkommen/reisen

Hier noch einmal die Wiederholung des ersten Beitrages, für diejenigen, die diese Infos noch nicht hatten.Reisen ins Aus...
23/06/2019

Hier noch einmal die Wiederholung des ersten Beitrages, für diejenigen, die diese Infos noch nicht hatten.

Reisen ins Ausland – das sollten Sie beachten

Wer seinen Urlaub im Ausland, besonders im außereuropäischen Ausland, verbringen will, sollte einiges beachten und sich vor der Einreise ausreichend informieren. Hauptsächlich über die Zoll- und Einreisebestimmungen, damit der Urlaub nicht zum teuren Desaster oder noch Schlimmeren wird.
Sowohl für die Wiedereinreise in den EU-Bereich, als auch für die Einreise in außereuropäische Länder gelten Höchstgrenzen für die zollfreie Einfuhr von Waren. Das betrifft auch alle Souvenirs und Mitbringsel.
Bei der Wiedereinreise in die EU liegt diese Grenze z.Zt. bei einem Wert von 430,-Euro. Dieser Wert kann bei der Einreise in die jeweiligen Urlaubsländer unterschiedlich sein.
Wird dieser Wert überschritten, dann sollte unbedingt der rote Ausgang (Anmeldung zur Einfuhr von Waren) genutzt und diese angemeldet werden.
Wer trotzdem den grünen Ausgang ( nichts zu deklarieren) nutzt und bei einer Zollkontrolle der Verstoß festgestellt wird, zahlt außer dem dann berechneten Zoll noch einmal mindestens den gleichen Betrag als Bußgeld, also das doppelte gegenüber einer ordnungemäßen Anmeldung. Ab einer bestimmten Höhe der Überschreitung kann durchaus auch ein Strafverfahren drohen.
Es gibt aber noch weitaus mehr zu beachten, z.B. bei der Einfuhr von Lebensmitteln, Obst, Kaffee, Medikamenten usw. darauf soll in einem späteren Beitrag eingegangen werden.
Nur soviel, ich selbst bin jedes Jahr für eine Zeit von 6 Wochen bis zu 6 Monaten nach Asien, Australien oder Neuseeland gereist. Dabei habe ich, wie ich heute weiß, mehrmals unwissentlich gegen geltende Zoll- und Einfuhrbestimmungen verstoßen. Ich hatte nur Glück, dass ich eben nicht kontrolliert wurde. Andernfalls hätte es mir mehrmals mindestens ein gewaltiges Loch in die Urlaubskasse gerissen oder ein böses Erwachen bei der Einreise nach Deutschland beschert. Nur sollte man sich nicht darauf verlassen, dass ja nicht jeder kontrolliert werden kann und das es schon gut gehen wird.
Es ist natürlich Jedem seine Sache zu entscheiden, welches Risiko einzugehen er bereit ist. Ich bin nur der Meinung, es lohnt sich nicht, wegen eines vermeintlichen Schnäppchens oder geringen Risikos, die möglichen Konsequenzen in Kauf zu nehmen.
Wen es interessiert, Fortsetzung folgt zu einem spätern Zeitpunkt.
Weitere Infos: https://top-chance.wixsite.com/zusatzeinkommen/reisen

23/06/2019

Hier noch einmal die Wiederholung des ersten Beitrages, für diejenigen, die diese Infos noch nicht hatten.

Reisen ins Ausland – das sollten Sie beachten

Wer seinen Urlaub im Ausland, besonders im außereuropäischen Ausland, verbringen will, sollte einiges beachten und sich vor der Einreise ausreichend informieren. Hauptsächlich über die Zoll- und Einreisebestimmungen, damit der Urlaub nicht zum teuren Desaster oder noch Schlimmeren wird.
Sowohl für die Wiedereinreise in den EU-Bereich, als auch für die Einreise in außereuropäische Länder gelten Höchstgrenzen für die zollfreie Einfuhr von Waren. Das betrifft auch alle Souvenirs und Mitbringsel.
Bei der Wiedereinreise in die EU liegt diese Grenze z.Zt. bei einem Wert von 430,-Euro. Dieser Wert kann bei der Einreise in die jeweiligen Urlaubsländer unterschiedlich sein.
Wird dieser Wert überschritten, dann sollte unbedingt der rote Ausgang (Anmeldung zur Einfuhr von Waren) genutzt und diese angemeldet werden.
Wer trotzdem den grünen Ausgang ( nichts zu deklarieren) nutzt und bei einer Zollkontrolle der Verstoß festgestellt wird, zahlt außer dem dann berechneten Zoll noch einmal mindestens den gleichen Betrag als Bußgeld, also das doppelte gegenüber einer ordnungemäßen Anmeldung. Ab einer bestimmten Höhe der Überschreitung kann durchaus auch ein Strafverfahren drohen.
Es gibt aber noch weitaus mehr zu beachten, z.B. bei der Einfuhr von Lebensmitteln, Obst, Kaffee, Medikamenten usw. darauf soll in einem späteren Beitrag eingegangen werden.
Nur soviel, ich selbst bin jedes Jahr für eine Zeit von 6 Wochen bis zu 6 Monaten nach Asien, Australien oder Neuseeland gereist. Dabei habe ich, wie ich heute weiß, mehrmals unwissentlich gegen geltende Zoll- und Einfuhrbestimmungen verstoßen. Ich hatte nur Glück, dass ich eben nicht kontrolliert wurde. Andernfalls hätte es mir mehrmals mindestens ein gewaltiges Loch in die Urlaubskasse gerissen oder ein böses Erwachen bei der Einreise nach Deutschland beschert. Nur sollte man sich nicht darauf verlassen, dass ja nicht jeder kontrolliert werden kann und das es schon gut gehen wird.
Es ist natürlich Jedem seine Sache zu entscheiden, welches Risiko einzugehen er bereit ist. Ich bin nur der Meinung, es lohnt sich nicht, wegen eines vermeintlichen Schnäppchens oder geringen Risikos, die möglichen Konsequenzen in Kauf zu nehmen.

Wen es interessiert, Fortsetzung folgt zu einem spätern Zeitpunkt.

Mag sein, dass der eine oder andere "erfahrene" Reisende diese Tipps belächelt oder für selbstverständlich oder überflüs...
23/06/2019

Mag sein, dass der eine oder andere "erfahrene" Reisende diese Tipps belächelt oder für selbstverständlich oder überflüsssig hält. Meine Erfahrungen haben mir jedoch gezeigt, dass sich viele Menschen in Schwierigkeiten bringen, weil sie sich vor Reiseantritt nicht ausreichend informiert haben. Selbst erfahrene Reisende sind schon "auf die Nase gefallen" wenn es z.B. spezielle Fragen betrifft, z.B. die das Waffengesetz betreffenden.

Fotsetzung der Hinweise über Zollbestimmungen

Bei der Wiedereinreise z.B nach Deutschland muß unterschieden werden, ob es sich um die Einreise aus einem EU-Land oder aus einem sog. Drittland handelt, da hier unterschiedliche Zollbestimmungen greifen.
Bei der Einreise aus einem EU-Land dürfen Waren zu privaten Zweck abgabenfrei mitgeführt werden. Voraussetzung ist jedoch der private Gebrauch. Das heißt aber auch, die Waren, müssen im persönlichen Gepäck befördert werden. Wertgrenze ist 430,-Euro, aber bei Einreise auf dem Landweg nur 300,- Euro.
Alkohol
Zollfrei dürfen aus EU-Ländern zehn Liter Spirituosen, 20 Liter Likör oder Wermut, 90 Liter Wein, davon höchstens 60 Liter Schaumwein, und 110 Liter Bier mitgebracht werden.
Aus Nicht-EU-Ländern darf deutlich weniger eingeführt werden: ein Liter Hochprozentiges mit mehr als 22 Prozent Alkohol oder zwei Liter mit weniger als 22 Prozent Alkohol, vier Liter Wein und 16 Liter Bier.
Sonderregelungen gelten für die kanarischen Inseln, die französischen Überseegebiete sowie die britischen Kanalinseln. Die gehören zwar zum Zollgebiet der EU, aber nicht zum Steuergebiet.
Tabak
Aus EU-Ländern dürfen 800 Zi******en oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder ein Kilo Tabak eingeführt werden. Wenn man aus einem Nicht-EU-Land zurückkehrt, dürfen es maximal 200 Zi******en oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak sein.
Gefälschte Markenkleidung
T-Shirts, Markenturnschuhe und erstaunlich günstige Sporttaschen sind beliebte Souvenirs. Dass die Schnäppchen keine Markenware sind, dürfte den meisten Reisenden schon beim Kauf klar sein. Wenn sich die Waren im persönlichen Gepäck befinden, für den privaten Gebrauch bestimmt sind und den Wert (430,- bzw. 300,- Euro ) nicht überschreiten, sind keine Probleme zu erwarten. Privater Gebrauch: Wenn Sie z.B. 1 oder 2 gefälschte Rolex-Uhren im Gepäck haben, wird man den privaten Gebrauch glauben, nicht jedoch, wenn Sie z.B. 5 -10 Rolex mitführen.
Medikamente
Auch Arzneimittel unterliegen strengen Beschränkungen. Es dürfen nur so viele mitgeführt werden, wie für den Reisenden während des Urlaubs notwendig sind. Vitamin- und Mineralstoffpräparate, die im Ausland frei verkauft werden, können in Deutschland unter die Bestimmungen des deutschen Arzneimittelgesetzes fallen und dürfen somit nicht eingeführt werden. Wer Medikamente mitführen muß (Ein- oder Ausreise) sollte sicher gehen und ein Rezept seines behandelnden Arztes bzw. mind. eine Kopie mitführen. Ich tu das jedenfalls so. #
Waffen und verbotene Gegenstände
In einigen Ländern gibt es Waffen im freien Verkauf, die in Deutschland verboten sind. Diese Schlagringe, Elektroschocker und Faustmesser dürfen nicht eingeführt werden. In einigen Ländern ist die Mitnahme von Attrappen und Spielzeugwaffen verboten. Feuerwerkskörper ohne Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung werden konfisziert. Darüber hinaus zählen die sog. Butterflymesser, Fallmesser und best. Springmesser (Klingenlänge über 8.5 cm) zu den verbotenen Gegenständen. Andere Messer, z.B. Springmesser unter 8,5 cm Klingenlänge, Einhandmesser, feststehende Messer ab 12 cm Klingenlänge unterliegen dem sog. Führungsverbot. Das bedeutet, wenn die verbotenen Waffen und Gegenstände (verbotene Gegenstände = der bloße Besitz ist verboten und damit strafbar) in Ihrem Gepäck gefunden werden, dann haben Sie ein Problem nach dem Waffengesetz. Andererseits können die Gegenstände die dem Führungsverbot unterliegen, mitgeführt werden (niemals im Handgepäck) sondern im Koffer und am besten in einem verschließbaren Behältnis.
Wird fortgesetzt.

Weitere Infos und Tipps:
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Hier die versprochene Fortsetzung der Reisetipps (Zollbestimmungen).Mag sein, dass der eine oder andere "erfahrene" Reis...
23/06/2019

Hier die versprochene Fortsetzung der Reisetipps (Zollbestimmungen).
Mag sein, dass der eine oder andere "erfahrene" Reisende, diese Hinweise belächelt oder für selbstverständlich hält. Meine eigenen Erfahrungen haben mir jedoch gezeigt, dass sehr sich viele Menschen unwissentlich in Schwierigkeiten bringen, da sie sich vor Reiseantritt nicht oder nicht genügend informiert haben.

Fotsetzung der Hinweise über Zollbestimmungen

Bei der Wiedereinreise z.B nach Deutschland muß unterschieden werden, ob es sich um die Einreise aus einem EU-Land oder aus einem sog. Drittland handelt, da hier unterschiedliche Zollbestimmungen greifen.
Bei der Einreise aus einem EU-Land dürfen Waren zu privaten Zweck abgabenfrei mitgeführt werden. Voraussetzung ist jedoch der private Gebrauch. Das heißt aber auch, die Waren, müssen im persönlichen Gepäck befördert werden. Wertgrenze ist 430,-Euro, aber bei Einreise auf dem Landweg nur 300,- Euro.
Alkohol
Zollfrei dürfen aus EU-Ländern zehn Liter Spirituosen, 20 Liter Likör oder Wermut, 90 Liter Wein, davon höchstens 60 Liter Schaumwein, und 110 Liter Bier mitgebracht werden.
Aus Nicht-EU-Ländern darf deutlich weniger eingeführt werden: ein Liter Hochprozentiges mit mehr als 22 Prozent Alkohol oder zwei Liter mit weniger als 22 Prozent Alkohol, vier Liter Wein und 16 Liter Bier.
Sonderregelungen gelten für die kanarischen Inseln, die französischen Überseegebiete sowie die britischen Kanalinseln. Die gehören zwar zum Zollgebiet der EU, aber nicht zum Steuergebiet.
Tabak
Aus EU-Ländern dürfen 800 Zi******en oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder ein Kilo Tabak eingeführt werden. Wenn man aus einem Nicht-EU-Land zurückkehrt, dürfen es maximal 200 Zi******en oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak sein.
Gefälschte Markenkleidung
T-Shirts, Markenturnschuhe und erstaunlich günstige Sporttaschen sind beliebte Souvenirs. Dass die Schnäppchen keine Markenware sind, dürfte den meisten Reisenden schon beim Kauf klar sein. Wenn sich die Waren im persönlichen Gepäck befinden, für den privaten Gebrauch bestimmt sind und den Wert (430,- bzw. 300,- Euro ) nicht überschreiten, sind keine Probleme zu erwarten. Privater Gebrauch: Wenn Sie z.B. 1 oder 2 gefälschte Rolex-Uhren im Gepäck haben, wird man den privaten Gebrauch glauben, nicht jedoch, wenn Sie z.B. 5 -10 Rolex mitführen.
Medikamente
Auch Arzneimittel unterliegen strengen Beschränkungen. Es dürfen nur so viele mitgeführt werden, wie für den Reisenden während des Urlaubs notwendig sind. Vitamin- und Mineralstoffpräparate, die im Ausland frei verkauft werden, können in Deutschland unter die Bestimmungen des deutschen Arzneimittelgesetzes fallen und dürfen somit nicht eingeführt werden. Wer Medikamente mitführen muß (Ein- oder Ausreise) sollte sicher gehen und ein Rezept seines behandelnden Arztes bzw. mind. eine Kopie mitführen. Ich tu das jedenfalls so. #
Waffen und verbotene Gegenstände
In einigen Ländern gibt es Waffen im freien Verkauf, die in Deutschland verboten sind. Diese Schlagringe, Elektroschocker und Faustmesser dürfen nicht eingeführt werden. In einigen Ländern ist die Mitnahme von Attrappen und Spielzeugwaffen verboten. Feuerwerkskörper ohne Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung werden konfisziert. Darüber hinaus zählen die sog. Butterflymesser, Fallmesser und best. Springmesser (Klingenlänge über 8.5 cm) zu den verbotenen Gegenständen. Andere Messer, z.B. Springmesser unter 8,5 cm Klingenlänge, Einhandmesser, feststehende Messer ab 12 cm Klingenlänge unterliegen dem sog. Führungsverbot. Das bedeutet, wenn die verbotenen Waffen und Gegenstände (verbotene Gegenstände = der bloße Besitz ist verboten und damit strafbar) in Ihrem Gepäck gefunden werden, dann haben Sie ein Problem nach dem Waffengesetz. Andererseits können die Gegenstände die dem Führungsverbot unterliegen, mitgeführt werden (niemals im Handgepäck) sondern im Koffer und am besten in einem verschließbaren Behältnis.
Wird fortgesetzt.

Weitere Infos und Tipps:
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Fotsetzung der Hinweise über ZollbestimmungenBei der Wiedereinreise z.B nach Deutschland muß unterschieden werden, ob es...
23/06/2019

Fotsetzung der Hinweise über Zollbestimmungen

Bei der Wiedereinreise z.B nach Deutschland muß unterschieden werden, ob es sich um die Einreise aus einem EU-Land oder aus einem sog. Drittland handelt, da hier unterschiedliche Zollbestimmungen greifen.
Bei der Einreise aus einem EU-Land dürfen Waren zu privaten Zweck abgabenfrei mitgeführt werden. Voraussetzung ist jedoch der private Gebrauch. Das heißt aber auch, die Waren, müssen im persönlichen Gepäck befördert werden. Wertgrenze ist 430,-Euro, aber bei Einreise auf dem Landweg nur 300,- Euro.
Alkohol
Zollfrei dürfen aus EU-Ländern zehn Liter Spirituosen, 20 Liter Likör oder Wermut, 90 Liter Wein, davon höchstens 60 Liter Schaumwein, und 110 Liter Bier mitgebracht werden.
Aus Nicht-EU-Ländern darf deutlich weniger eingeführt werden: ein Liter Hochprozentiges mit mehr als 22 Prozent Alkohol oder zwei Liter mit weniger als 22 Prozent Alkohol, vier Liter Wein und 16 Liter Bier.
Sonderregelungen gelten für die kanarischen Inseln, die französischen Überseegebiete sowie die britischen Kanalinseln. Die gehören zwar zum Zollgebiet der EU, aber nicht zum Steuergebiet.
Tabak
Aus EU-Ländern dürfen 800 Zi******en oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder ein Kilo Tabak eingeführt werden. Wenn man aus einem Nicht-EU-Land zurückkehrt, dürfen es maximal 200 Zi******en oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak sein.
Gefälschte Markenkleidung
T-Shirts, Markenturnschuhe und erstaunlich günstige Sporttaschen sind beliebte Souvenirs. Dass die Schnäppchen keine Markenware sind, dürfte den meisten Reisenden schon beim Kauf klar sein. Wenn sich die Waren im persönlichen Gepäck befinden, für den privaten Gebrauch bestimmt sind und den Wert (430,- bzw. 300,- Euro ) nicht überschreiten, sind keine Probleme zu erwarten. Privater Gebrauch: Wenn Sie z.B. 1 oder 2 gefälschte Rolex-Uhren im Gepäck haben, wird man den privaten Gebrauch glauben, nicht jedoch, wenn Sie z.B. 5 -10 Rolex mitführen.
Medikamente
Auch Arzneimittel unterliegen strengen Beschränkungen. Es dürfen nur so viele mitgeführt werden, wie für den Reisenden während des Urlaubs notwendig sind. Vitamin- und Mineralstoffpräparate, die im Ausland frei verkauft werden, können in Deutschland unter die Bestimmungen des deutschen Arzneimittelgesetzes fallen und dürfen somit nicht eingeführt werden. Wer Medikamente mitführen muß (Ein- oder Ausreise) sollte sicher gehen und ein Rezept seines behandelnden Arztes bzw. mind. eine Kopie mitführen. Ich tu das jedenfalls so. #
Waffen und verbotene Gegenstände
In einigen Ländern gibt es Waffen im freien Verkauf, die in Deutschland verboten sind. Diese Schlagringe, Elektroschocker und Faustmesser dürfen nicht eingeführt werden. In einigen Ländern ist die Mitnahme von Attrappen und Spielzeugwaffen verboten. Feuerwerkskörper ohne Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung werden konfisziert. Darüber hinaus zählen die sog. Butterflymesser, Fallmesser und best. Springmesser (Klingenlänge über 8.5 cm) zu den verbotenen Gegenständen. Andere Messer, z.B. Springmesser unter 8,5 cm Klingenlänge, Einhandmesser, feststehende Messer ab 12 cm Klingenlänge unterliegen dem sog. Führungsverbot. Das bedeutet, wenn die verbotenen Waffen und Gegenstände (verbotene Gegenstände = der bloße Besitz ist verboten und damit strafbar) in Ihrem Gepäck gefunden werden, dann haben Sie ein Problem nach dem Waffengesetz. Andererseits können die Gegenstände die dem Führungsverbot unterliegen, mitgeführt werden (niemals im Handgepäck) sondern im Koffer und am besten in einem verschließbaren Behältnis.
Wird fortgesetzt.

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Urlaub und mehr zu günstigen Preisen+Geld zurück+ Zusatzeinkommen

Durch eine gute Bekannte wurde ich auf Happy Life World aufmerksam gemacht. Nachdem ich mir das Unternehmen angeschaut hatte, war für mich klar, das ist ein völlig neues Business, welches tolle Möglichkeiten bietet, sowohl für Kunden als auch für Teamparter. Da bin ich dabei. Warum?

Zum ersten bietet diese Portal einen wirklichen Mehrwert für Kunden, da die meisten entsprechenden Anbieter und Suchmaschinen hier vertreten sind. Dadurch ist gewährleistet, das die günstigsten Preise gefunden werden können, ohne das zig Portale und Suchmaschinen durchforstet werden müssen, was in der Praxis ohnehin soviel Zeitaufwand erfordern würde und somit kaum machbar wäre.

Zum zweiten gibt es bei den meisten Produkten und Angeboten Cashback. HLW erhält von den Anbietern Provisionen zwischen 8 und 12 %. Davon gibt HLW 40 % an den Kunden weiter. Frage: Wo gibt es etwas derartig Vergleichbares? Ich kenne kein anderes Portal, das eine derartige Win-Win Situation bietet.

Das ist aber noch längst nicht alles. Der Kunde bekommt außerdem die Möglichkeit, sich als Teampartner zu registrieren und sich ein seriöses und zuverlässiges Einkommen aufzubauen.