29/02/2020
Denn sie wissen nicht, was sie tun...
Bestandsschutz für 170 Ferienwohnungen. Etappenziel erreicht!
Die ersten 170 Ferienwohnungen bekommen einen Bestandsschutz obwohl diese keine genehmigte Nutzungsänderung haben!
Diese sind nunmal baurechtlich und satzungsrechtlich zulässig.
Nun gilt es den restlichen ca. 100 Kleinhäuser einen Bestandsschutz zu gewähren.
Diese sind bisher zwar baurechtlich zulässig, da die Gänge und Höfe gerichtlich nicht als reine Wohngebiete akzeptiert wurden.
Allerdings sollen diese satzungsrechtlich nicht zulässig sein, da eine alte Satzung aus 1979 für Rechtens erklärt wurde.
Diese Satzung hatte zwar ursprünglich garnicht die Aufgabe, nach heutiger Sicht eine Wohnraumschutzsatzung zu sein. Diese sollte nämlich in der Sanierungszeit die maroden Ganghäuser vor dem Abbruch schützen.
Andere Hansestädte hatten sich derzeit schon von den unrentablen Minihäusern getrennt und sogar die Hansestadt Lübeck hatte schon einige Gänge abgerissen.
Das ärgerlich für die Politik und die Baubehörde ist allerdings, dass diese alte Satzung sich nicht auf die kleinen Häuser in den Gängen und Höfen beschränkt, die laut Bürgerschaftsbeschluss ja Fewo frei werden sollten, sondern auch auf Kleinsthäuser außerhalb.
Demnach muss nun die Baubehörde auch die ca. 50 Kleinsthäuser außerhalb der Gänge und Höfe verbieten.
Nun wirds aber politisch irrsinnig, denn wie will man dem Bürger erklären der dringend Wohnraum braucht, das ein Wohnhaus mit 8 großen Wohneinheiten mit der Ferienvermietung weiter machen darf und er in das Nachbarhaus mit 40qm über 3 Stockwerke ziehen muss, weil nur diese als Ferienwohnungen verboten werden sollen?
Nun wird in zweiter Instanz beim Oberverwaltungsgericht Schleswig geprüft, ob diese alte Satzung tatsächlich Rechtens ist. Sollte das nicht der Fall sein, müssen diese auch einen Bestandschutz bekommen.
Die Politik und die Baubehörde wären in Anbetracht der endlos zu erwarteten Klagen gut beraten, ihre Regulierungswut zu stoppen und allen Fewos einen Bestandsschutz zu gewähren und die zukünftige Entwicklung der Ferienwohnungen mit der neuen Wohnraumschutzsatzung zu regulieren.