29/03/2024
Aktuelle Informationen zum EU-Luftraum-Verbot für Southwind Airlines
Für Southwind Airlines wurde kurzfristig ein Flugverbot im europäischen Luftraum verhängt. Das bedeutet, dass keine Starts, keine Landungen und keine Überflüge für Southwind Airlines im europäischen Luftraum möglich sind.
Wir werden betroffene Gäste, die einen Southwind Airlines Flug mit Abflug am Sonntag, den 31.03.2024, oder am Montag, den 01.04.2024, gebucht haben, entweder direkt oder über ihr Reisebüro am Samstag, den 31.03.2024, über eine Flugalternative informieren.
Alle betroffenen Gäste mit Abflug am Freitag, den 29.03.2024, und Samstag, den 30.03.2024, wurden bereits über eine Flugalternative über die gewohnten Kommunikationswege informiert.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
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