01/12/2016
Neues EU Gesetz zum Nachteil von Urlaubern
Leider gibt es wieder mal ein Beispiel aus der EU Gesetzgebung, welches zum Nachteil der Verbraucher ausgefallen ist. Das EU Parlament hat eine Richtlinie herausgebracht, welche in die deutsche Gesetzgebung übernommen werden wird und deutlich zum Nachteil der Verbraucher ausgefallen ist.
Plan der EU war eine Änderung um Urlaubsreisende besser abzusichern – herausgekommen ist ein Gesetzesmonster, welches deutliche Verschlechterungen zum bisherigen Schutz der Verbraucher mit sich bringt. Nach der neuen Richtlinie kann bis zu 20 Tage vor Reiseantritt ein Mehrpreis von bis zu 8% für gestiegene Kosten verlangt werden, wobei der Reiseveranstalter NICHT beweisen muss, dass die Kosten tatsächlich gestiegen sind. Der Kunde hat keine andere Wahl, als die Verteuerung zu bezahlen..
Zusätzlich wurde auch noch der Schutz der Verbraucher massiv eingeschränkt, da Einzelleistungen, wie Hotelübernachtungen oder Ferienwohnungen nicht mehr unter den Schutz des Reiserechts fallen. Somit ist es hier möglich, dass der Gerichtsstand ins Ausland verlegt wird – bisher war dies auf Deutschland festgelegt. Weiterhin entfällt der Insolvenzschutz für diese Einzelleistungen, das bedeutet, dass der Kunde hier rechtlich vollkommen ungeschützt ist.
Das Gesetz bringt auch für die Reisebüros gravierende Veränderungen mit sich, so muss jedem Kunden bei Buchung eines von sieben verschiedenen Formblättern ausgehändigt werden und zudem verändert sich auch die Haftung des Reisebüros derart, dass die meisten der unabhängigen Reisebüros ihren Betrieb einstellen werden müssen. Zudem wird auch in den unabhängigen Reisebüros zukünftig nicht mehr nach dem Kundenwohl beraten werden, sondern nur noch nach Grundlagen der Haftung.
All diese Punkte sind für uns als Reisebüro und für den Verbraucher einfach nicht hinzunehmen, daher wurde am 22.11.2016 eine Petition auf der Internetseite des deutschen Bundestages gestartet und wir möchten dazu aufrufen, dass jeder Verbraucher dem seine Urlaubsreise lieb ist, diese zeichnet. Dies ist bis 20.12.16 entweder unter https://epetitionen.bundestag.de/.../Petition_68543.nc.html oder bei 44 travel GmbH, Heimeranstraße 37 möglich. Öffnungszeiten Mo – Fr. 10:00 – 19:00 Uhr, Sa 10:00 – 13:00 Uhr.
Petition an den deutschen Bundestag Nr. 68543
Stopp der Umsetzung der Richtlinie (EU)2015/2302:Mit der Petition wird gefordert, die Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen vom 25. November 2015 in Form des bisher vorliegenden Regierungsentwurfes vom 2. November 2016 zu stoppen, da sie für den Ver...
epetitionen.bundestag.de
Neues EU Gesetz zum Nachteil von Urlaubern
Leider gibt es wieder mal ein Beispiel aus der EU Gesetzgebung, welches zum Nachteil der Verbraucher ausgefallen ist. Das EU Parlament hat eine Richtlinie herausgebracht, welche in die deutsche Gesetzgebung übernommen werden wird und deutlich zum Nachteil der Verbraucher ausgefallen ist.
Plan der EU war eine Änderung um Urlaubsreisende besser abzusichern – herausgekommen ist ein Gesetzesmonster, welches deutliche Verschlechterungen zum bisherigen Schutz der Verbraucher mit sich bringt. Nach der neuen Richtlinie kann bis zu 20 Tage vor Reiseantritt ein Mehrpreis von bis zu 8% für gestiegene Kosten verlangt werden, wobei der Reiseveranstalter NICHT beweisen muss, dass die Kosten tatsächlich gestiegen sind. Der Kunde hat keine andere Wahl, als die Verteuerung zu bezahlen..
Zusätzlich wurde auch noch der Schutz der Verbraucher massiv eingeschränkt, da Einzelleistungen, wie Hotelübernachtungen oder Ferienwohnungen nicht mehr unter den Schutz des Reiserechts fallen. Somit ist es hier möglich, dass der Gerichtsstand ins Ausland verlegt wird – bisher war dies auf Deutschland festgelegt. Weiterhin entfällt der Insolvenzschutz für diese Einzelleistungen, das bedeutet, dass der Kunde hier rechtlich vollkommen ungeschützt ist.
Das Gesetz bringt auch für die Reisebüros gravierende Veränderungen mit sich, so muss jedem Kunden bei Buchung eines von sieben verschiedenen Formblättern ausgehändigt werden und zudem verändert sich auch die Haftung des Reisebüros derart, dass die meisten der unabhängigen Reisebüros ihren Betrieb einstellen werden müssen. Zudem wird auch in den unabhängigen Reisebüros zukünftig nicht mehr nach dem Kundenwohl beraten werden, sondern nur noch nach Grundlagen der Haftung.
All diese Punkte sind für uns als Reisebüro und für den Verbraucher einfach nicht hinzunehmen, daher wurde am 22.11.2016 eine Petition auf der Internetseite des deutschen Bundestages gestartet und wir möchten dazu aufrufen, dass jeder Verbraucher dem seine Urlaubsreise lieb ist, diese zeichnet. Dies ist bis 20.12.16 entweder unter https://epetitionen.bundestag.de/.../Petition_68543.nc.html oder Reisestudio Wolkenlos, Querstr. 1-11m 04103 Leipzig möglich. Öffnungszeiten Mo – Fr. 10:00 – 17:00 Uhr
Petition an den deutschen Bundestag Nr. 68543
Stopp der Umsetzung der Richtlinie (EU)2015/2302:Mit der Petition wird gefordert, die Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen vom 25. November 2015 in Form des bisher vorliegenden Regierungsentwurfes vom 2. November 2016 zu stoppen, da sie für den Ver...
epetitionen.bundestag.de
Für die Nutzung dieser Anwendung wird ein temporärer Cookie ("JSESSIONID") benötigt, der nach dem Ende Ihrer Benutzersitzung wieder gelöscht wird. Bitte erlauben Sie daher Ihrem Browser die Annahme von Cookies der Seite https://epetitionen.bundestag.de.