03/01/2024
Was sich für uns in Mandelbachtal 2024 alles ändert
Das Jahr 2024 bringt für uns alle zahlreiche Neuerungen. Der Verkehrsverein Mandelbachtal hat Ihnen hier die wichtigsten Änderungen in den vor uns liegenden Monaten des neuen Jahres 2024 zusammengetragen:
- Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Mandelbachtal wird besser
Das Mandelbachtaler Amtsblatt der Gemeinde Mandelbachtal wird ab der nächsten Ausgabe am 11. Januar von der MTYPE media GmbH in Saarbrücken herausgegeben. Mit dem Wechsel zu MTYPE sind einige Qualitätsverbesserungen des auch weiterhin wöchentlich erscheinenden und für alle Bürger kostenlosen Amtsblattes und auch einige Erleichterungen für die Mandelbachtaler Vereine verbunden. So gibt es keine Zeichenbeschränkung für Vereinsberichte mehr.
Redaktionsschluss ist immer montags um 9.00 Uhr beim Verlag. Der gewerbliche Anzeigenschluss für Ihre Inserate ist freitags um 12.00 Uhr in der jeweiligen Vorwoche. Vereine senden ihre Berichte und Fotos ab sofort einfach wieder per E-Mail an die Adresse [email protected]
- Mit "mein Mandelbachtal" erscheint ein weiteres Blättchen in Mandelbachtal
Obwohl die Gemeinde Mandelbachtal mit ihrem Amtsblatt ab 1. Januar zu MTYPE-Media in Saarbrücken gewechselt ist, möchte der bisherige Herausgeber Linus Wittich Medien in Trier unsere Gemeinde nicht kampflos aufgeben und wird auch weiterhin ein eigenes Konkurrenz-Blättchen in Mandelbachtal, nun mit dem neuen Titel "mein Mandelbachtal", herstellen und wöchentlich in alle Haushalte verteilen lassen. Informationen dazu erhalten Sie bei Interesse bei [email protected].
- Die Gelbe Tonne wird in Mandelbachtal von RMG gestellt und abgeholt
Durch eine neue Ausschreibung hat es zum 1. Januar 2024 einen Entsorgerwechsel für die Abfuhr der Gelben Tonnen in Mandelbachtal gegeben. Im Dezember haben wir deshalb alle neue gelbe Tonnen von der Fa. RMG Rohstoffmanagement GmbH erhalten, die alten Tonnen werden zwischen 18. und 23. Januar von der Fa. Remondis abgeholt. Ansonsten ändert sich für die Verbraucher nichts. Neuer Ansprechpartner ist die RMG unter Tel. 0800 400 600 5.
- Der Abwasserpreis in Mandelbachtal steigt
Der Gemeinderat Mandelbachtal hat die Gebühren für die Abwasserentsorgung in Mandelbachtal neu festgelegt. Die Schmutzwassergebühr wurde auf 4,10 €/m³ erhöht, die Wassergebühr für Niederschlagswasser beträgt 0,90 €/m³ und die Kleineinleitergebühr 48,32 € pro Person und Jahr. Die Entsorgungsgebühr für Klärgruben und der Grundstückanschluss wird weiterhin nach Aufwand berechnet.
- Verkehrsverein Mandelbachtal stellt neue Webseite ins Netz
Ab diesem Jahr können Sie die Mitteilungen des Verkehrsvereins Mandelbachtal nicht nur in Facebook sondern auch frei zugänglich im Internet lesen auf unserer neuen Website unter www.mandelbachtal.info. Die Seite startet schon in Kürze.
- Ab November wird der Erhalt von Ausweisdokumenten einfacher
Ab November können einige Gänge auf das Mandelbachtaler Bürgeramt entfallen. Ab dann können sogenannte hoheitliche Dokumente auf Wunsch auch gegen Gebühr per Post verschickt werden. Der nochmalige Gang zum Bürgeramt, um dort beispielsweise einen beantragten Personalausweis abzuholen, kann dann wegfallen.
- Der Mandelbachtaler Rathaussturm findet am Fetten Donnerstag wieder komplett im Rathaus statt
Wie Bürgermeisterin Maria Vermeulen mitgeteilt hat, wird der Rathaussturm ab diesem Jahr wieder komplett im Mandelbachtaler Rathaus stattfinden. Unter dem Motto "Die wilden Siebziger - Flowerpower in Mandelbachtal" wird auch die an den Rathaussturm anschließende närrische Treiben wieder im Rathaus und nicht mehr im Festsaal Niederländer gefeiert.
- Stühlerücken im Rathaus: Orts- und Gemeinderat in Mandelbachtal werden am 9. Juni neu gewählt
Am 9. Juni 2024 werden in Mandelbachtal im Rahmen der saarländischen Kommunalwahl der Gemeinderat und die acht Ortsräte sowie der Kreistag des Saarpfalz- Kreises neu gewählt. Außerdem findet zeitgleich noch die Europawahl statt, bei der über die Verteilung der Sitze im EU-Parlament abgestimmt wird.
- Die Preise der Kfz-Versicherungen steigen
Die Prämien für Kfz-Versicherungen steigen 2024 um mindestens 10 Prozent. Grund dafür ist vor allem, dass die Kosten für Reparaturen durch die hohe Inflation gestiegen sind. Preise verschiedener Anbieter zu vergleichen, lohnt sich dennoch wegen des harten Wettbewerbs. Steigen die Preise, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung.
- Die Preise für die Hausrat- und Gebäudeversicherungen steigen
Im Bereich der Hausrat- oder Gebäudeversicherungen werden für das kommende Jahr ebenfalls Preissteigerungen erwartet. Ein Grund sind die immer noch hohen Kosten der Versicherer durch die Flutkatastrophe im Sommer 2021. Auch die aktuelle Flutkatastrophe wird sich noch auswirken. Zudem fallen durch die hohe Inflation Handwerks-, Material- und Baukosten im Schadenfall höher aus.
- Die Regelsätze beim Bürgergeld steigen
Ab Januar 2024 bekommen Menschen, die auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen sind, mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene bekommen 61,00 Euro mehr. Der Satz steigt damit auf 563,00 Euro pro Monat. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren gibt es statt vormals 420,00 Euro dann 471,00. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren erhöht sich der Satz von 348,00 Euro auf 390,00 Euro, für Kinder bis zum 6. Geburtstag von 318,00 auf 357,00 Euro.
- Der Grundfreibetrag wird angehoben: Mehr Einkommen bleibt steuerfrei und es gibt einen höheren Kinderfreibetrag
Ab dem 1. Januar 2024 bleibt mehr "Netto" vom "Brutto". Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt für Ledige von 10.908,00 Euro auf 11.604,00 Euro. Bei Verheirateten liegt er am 1. Januar 2024 bei 23.208,00 Euro. Bis zu diesen Beträgen bleibt Ihr Einkommen demnach steuerfrei.
Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angehoben. Dieser beträgt ab 1. Januar 2024 6.384,00 Euro (je Kind für beide Elternteile), 2023 waren das 6.024,00 Euro. Bei getrennten Eltern wird der halbe Freibetrag (3.192,00 Euro) angesetzt.
- Der Mindestlohn steigt: Mehr Geld in vielen Branchen
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 von 12,00 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Allen Beschäftigten muss mindestens der Mindestlohn gezahlt werden. Er gilt also nicht nur für Arbeitnehmer mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, sondern auch für Minijobber.
Bei diesen wirkt sich das Plus auch auf die Verdienstgrenze aus: Weil die Erhöhung des Mindestlohns und die Minijob- Obergrenze seit Oktober 2022 aneinander gekoppelt sind, erhöht sich die Verdienstgrenze dann von 520 Euro auf 538 Euro im Monat. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 Euro.
- Elterngeld gibt es (wahrscheinlich) nicht mehr für Großverdiener
Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll ab April nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 200 000 Euro haben. Für Alleinerziehende soll die Grenze ab April bei 150 000 Euro liegen. Die Pläne sind wegen der Verzögerungen beim Bundeshaushalt aber noch nicht endgültig beschlossen. Sie sollen nur für Eltern gelten, deren Kind am oder nach dem 31. März 2024 geboren wird.
- Mehr Geld für Pflegekräfte
Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Mai mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für Qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro.
- Mehr Lohn für Auszubildende ohne Tarifvertrag
Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.
- Möglichkeit der Sammelklage wurde geschaffen und stärkt Rechte von Verbraucher
Die neugeschaffene Möglichkeit nun auch Sammelklagen erheben zu können ermöglicht Organisationen wie den Verbraucherzentralen, kollektiv Leistungen für Verbraucher vor Gericht zu erstreiten. Konkret heißt das, dass am Ende eines Verfahrens direkte Ansprüche der Verbraucher stehen sollen, etwa Schadensersatz, Reparatur- oder Ersatzlieferungsansprüche.
Voraussetzung ist, dass mindestens 50 Verbraucher betroffen sind. Neu ist auch, dass sich Betroffene bis zum Ablauf von drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung auch nachträglich noch in das Klageregister eintragen können.
- Neues Gesetz über digitale Dienste stärkt Rechte der Internetnutzer
Mit dem „Digital Services Act“ (DSA), der ab 17. Februar gilt, wird ein neuer rechtlicher Rahmen für das Marktverhalten von digitalen Diensteanbietern geschaffen. Gleichzeitig bekommen Verbraucher bessere Beschwerde-Möglichkeiten, wenn Regeln verletzt werden.
So müssen Nutzer künftig leichter illegale Inhalte melden können, die dann von den Unternehmen verbindlich geprüft werden müssen. Werbung darf Nutzern von Online-Plattformen künftig nicht mehr auf Basis sensibler persönlicher Daten ausgespielt werden. Dazu zählen etwa die politische Überzeugung, sexuelle Orientierung oder ethnische Zugehörigkeit.
- Ab 1. Januar 2024 gilt das Gebäude-Energie-Gesetz
Die Neuregelung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) legt fest, welche energetischen Anforderungen Heizungen erfüllen müssen. Werden neue Heizungen eingebaut, muss deren Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen.
Als erneuerbare Energien gelten Strom aus Photovoltaik, Wärme aus Biogas, Bioöl, Holzpellets und Solarthermie, ebenso zählt Umweltwärme dazu, die Wärmepumpen zum Heizen nutzen, oder sogenannter grüner Wasserstoff. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen aber noch bis Ende 2044 betrieben werden.
- Das E-Rezept löst in den Apotheken das rosa Rezept ab
Ab dem 1. Januar 2024 müssen Arztpraxen anstelle des rosa Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente das E-Rezept ausstellen. Das gilt auch für Zahnärzte und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung.
E-Rezepte werden zunächst für gesetzlich Versicherte ausgestellt. Um das E-Rezept über die E-Rezept-App einlösen zu können, benötigt man neben der NFC-fähigen Gesundheitskarte auch eine Pin von der Krankenkasse. Über die E-Rezept-App ist das E-Rezept auch online bei einer Apotheke der Wahl bestellbar.
- Das Einwegpfand wird auf Milch und Milchmixgetränke ausgeweitet
Ab dem 1. Januar 2024 gilt auch für bisher pfandfreie Milch und Milchmixgetränke in Einwegflaschen und Dosen die Pfandregelung, und zwar mit 25 Cent Einwegpfand. Darunter fallen auch viele Energydrinks, die oftmals einen hohen Molke-Anteil haben. Die Regelung schafft mehr Klarheit beim Einkauf und am Pfandautomaten einfacher.
- Energiepreisbremse fällt künftig weg
Die Strom- und Gaspreisbremsen fallen zum 1. Januar weg. Allerdings spielen sie derzeit wegen der gesunkenen Marktpreise für die meisten Energieverbraucher auch keine große Rolle mehr.
- Zukunft von Deutschlandticket noch unklar
Noch unklar ist, wie sich 2024 der Preis für das Deutschlandticket entwickelt. Die 49,00 Euro im Monat waren als Einführungspreis gedacht. Der Betrag könnte also im Laufe des Jahres steigen.
- Das Pflegegeld steigt
Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht – je nach Pflegestufe sind das monatlich 16,00 bis 45,00 Euro monatlich mehr. Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht. Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.
Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.
- Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener
Gutverdiener sollen höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7550,00 Euro pro Monat und von im Osten 7450,00 Euro fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5175,00 Euro pro Monat steigen.
- Cannabis soll legal werden
Zum 1. April soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt werden. Im privaten Bereich sollen bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau erlaubt sein. Privat dürfen drei Pflanzen angebaut werden. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Der nötige Bundestagsbeschluss steht aber noch aus.
- Autos erhalten eine Blackbox
Ab dem 7. Juli müssen in Deutschland neu zugelassene Pkw mit einem sogenannten Event Data Recorder ausgestattet sein. Wie die Blackbox bei Flugzeugen sollen Daten gespeichert werden, die im Falle eines Unfalls zur Aufklärung ausgelesen werden können.
- Änderung bei den Winterreifen
Ab Oktober müssen Autofahrerinnen und -fahrer ihren Autos bei Winterwetter Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine- Symbol aufziehen. Die sogenannten M+S Reifen (Matsch und Schnee) sind dann nicht mehr zulässig.
- Die Altersgrenze bei der Rente steigt
Zum Jahreswechsel steigt die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt auf 66 Jahre. Das gilt für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, das heißt, sie müssen länger arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen, falls sie früher in Rente gehen wollen.
- Mehr Transparenz bei den Leistungen der Krankenhäuser
Welche Leistungen und welche Behandlungsqualität bietet ein Krankenhaus an? Ab April sollen Bürgerinnen und Bürger diese Informationen in einem Online-Portal nachlesen können. Das sogenannte Transparenzverzeichnis soll als interaktives Portal verständlich über das Angebot an bundesweit rund 1700 Klinikstandorten informieren.
- Mehrwertsteuer in der Gastronomie steigt
In der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt der vorübergehend eingeräumten sieben Prozent. Essengehen könnte also teurer werden.
- Mehr Klarheit über die Herkunft von Fleisch
Wer unverpacktes Fleisch etwa an der Theke oder auf dem Markt kauft, bekommt mehr Klarheit über die Herkunft. Die verpflichtende Kennzeichnung wird ab dem 1. Februar auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt. Zuvor galt sie nur für verpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch.
- Lose Deckel bei Getränken werden verboten
Um den Müll in der Landschaft zu verringern, sind vom 3. Juli an lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten. Das betrifft Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen – etwa Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen –mit einem Volumen bis zu drei Litern.
- Ende für den Kinderreisepass
Kinderreisepässe können von Januar 2024 an nicht mehr beantragt werden. Das Dokument, das es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen ersetzt werden. Für Eltern bedeutet das höhere Kosten, denn der elektronische Reisepass ist mit einem Preis von 37,50 Euro teurer als der bisherige Kinderpass für 13 Euro.
- Altersgrenze für Brustkrebs- Früherkennung wird angehoben
Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird von 69 auf 75 Jahre angehoben. Umgesetzt werden soll die Neuregelung zum 1. Juli 2024.
- Lieferkettengesetz wird ausgeweitet
Das Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten bei Zulieferern greift für weitere Unternehmen: Betroffen sind ab 2024 auch Firmen, die mindestens 1000 Arbeitnehmer im Inland haben. Bisher lag die Grenze bei 3000.
- Mautpflicht jetzt auch für kleinere Transporter
Zum 1. Juli gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen. Bisher griff sie erst ab 7,5 Tonnen.
- Einheitliche Ladekabel für alle Elektrogeräte ab Dezember
Hersteller von Smartphones, Tablets und anderen elektronischen Geräten werden zum einheitlichen Ladekabelstandard USB-C verpflichtet. Die entsprechende Vorschrift greift ab 28. Dezember 2024.
- Mehr Geld für Beschäftigte und Beamte im öffentlichen Dienst
Zahlung eines Steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichs von 1800,00 Euro und von Januar bis Oktober monatlich 120,00 Euro mehr für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Auszubildende, dual Studierende und Praktikanten erhalten 1000,00 Euro (monatlich 50 Euro) mehr. Ab 1. November 2024 steigen die Einkommen um einen Sockelbetrag von 200,00 Euro.
Die Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder soll auch für saarländische Beamte übernommen werden, hat Ministerpräsidentin Anke Rehlinger in ihrer Haushaltsrede im saarländischen Landtag angekündigt.
Das Bild zeigt das Rathaus Mandelbachtal in Ormesheim.