12/07/2024
Natürlich kann man darüber nachdenken, das „begleitete Trinken“ für Jugendliche zwischen dem 14. und 16. Lebensjahr zu verbieten.
Aber zu behaupten, die jetzige Regelung mache „keinen Sinn“ und zu einem Verbot könne es „keine zwei Meinungen“ geben, offenbart ein zutiefst gestörtes Verhältnis zur Freiheit.
1. Freiheit muss keinen „Sinn“ machen, sie ist einfach da und es steht gerade nicht im Belieben von Politikern, darüber zu befinden, ob sie uns diese Freiheit gewähren.
2. In einer freiheitlichen Gesellschaft gibt es immer Alternativen und verschiedene Meinungen. Deshalb ist „alternativlos“ auch so ein fürchterlicher Ausdruck, der nur zu Autokratien passt. In einer freien und demokratischen Gesellschaft gibt es immer Alternativen.
Politiker abzuwählen und auszutauschen ist beispielsweise manchmal sogar die beste Alternative. Zum Beispiel die Ampel und hoffentlich bald diesen Herrn Lauterbach.
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/karl-lauterbach-plant-verbot-von-begleitetem-trinken-fuer-jugendliche-19848555.html