10/10/2020
❗️ Update vom 23.10.: Das sogenannte »Beherbergungsverbot«, wegen dem Reisende aus inländischen Hochinzidenzgebieten beim Check-In einen negativen Corona-Tests besitzen mussten, wird nicht mehr angewendet. Es wurde vom schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgericht »gekippt«.
ℹ️ Das Land hat seine Regeln für Einreisende aus inländischen Corona-Hotspots nach Schleswig-Holstein angepasst. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Einreise-Regeln, die ab heute (9.10.) gelten, zusammen*:
ℹ️ Ab sofort werden keine innerdeutschen Risikogebiete mehr ausgewiesen. Stattdessen spricht man nun von inländischen Hochinzidenzgebieten basierend auf den Inzidenzen des RKI.
🏠❌ Die Quarantäneverpflichtung, wonach sich Einreisende aus inländischen Hochinzidenzgebieten (ehemals Risikogebiete) 14 Tage in Quarantäne begeben mussten und diese nur durch Vorlage von zwei negativen Corona-Tests verkürzen konnten, entfällt.
🧪✅ Stattdessen müssen alle Personen, die aus Hochinzidenzgebieten kommen, zu touristischen Zwecken nach Schleswig-Holstein reisen und in einer gewerblichen Unterkunft untergebracht werden möchten, nun einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
👆❗️ Maßgeblich für das nachzuweisende, negative Testergebnis ist nicht, wann der Abstrich gemacht wurde, sondern das Datum des Testergebnisses, das auf dem Laborbericht steht. Reine Antikörper-Schnelltests sind nicht ausreichend und nicht zugelassen - es ist ein sog. PCR-Test erforderlich.
🏨🛏⛺️ Für alle gewerblichen Unterkünfte wie Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze, Häfen, etc. gilt ab sofort ein touristisches Beherbergungsverbot. Das bedeutet, dass alle Beherbergungsbetriebe nur Personen unterbringen dürfen, die ihnen beim Check-In ein max. 48 Stunden altes, negatives Testergebnis bestätigen. Dabei reicht es, wenn sich der Gastgeber vom Gast bestätigen lässt, dass ein negativer Test vorliegt bzw. er nicht aus einem Hochinzidenzgebiet einreist.
❎ Personen, die zu privaten oder beruflichen Zwecken, z.B. für Besuche von Familie oder Freunden, Pendelverkehre oder Besuche des Zweitwohnsitzes, aus einem Hochinzidenzgebiet nach Schleswig-Holstein einreisen, sind von der Regelung ausgenommen. Sie können ohne vorherige Testung einreisen. Campingstellplätze oder Liegeplätze am Hafen, die langfristig gemietet wurden, haben den Charakter von Zweitwohnsitzen und fallen somit ebenfalls unter die Ausnahmen.
❎ Personen, deren Wohnort in einem Hochinzidenzgebiet liegt, die sich aber seit mindestens 14 Tagen nicht mehr dort aufgehalten haben z.B. aufgrund einer Dienstreise, eines Krankenhaus- oder Rehaufenthalts oder eines längeren Familienbesuchs, müssen dies in geeigneter Weise glaubhaft machen (z.B. durch Bestätigung des Arbeitsgebers, der Reha-Einrichtung, Hotelabrechnungen o.ä.).
‼️ ACHTUNG: Wir empfehlen sowohl Gastgebern als auch Gästen dringend, sich regelmäßig unter folgendem Link über die aktuell ausgewiesene Hochinzidenzgebiete zu informieren: t1p.de/4wrk. Diese Seite des Landes wird stets aktualisiert.
ℹ️ Die Regelungen für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten nach Schleswig-Holstein bleiben bestehen (Quarantäneverpflichtung, Meldung beim Gesundheitsamt), wie in der Quarantäneverordnung beschrieben: t1p.de/irx7
* Dies ist eine unverbindliche Zusammenfassung. Details finden Sie in rechtlich verbindlicher Forum in der aktuell gültigen Landesverordnung unter t1p.de/fv0t.
Die wichtigsten Dinge zu Corona in NF - stets aktuell und auf einen Blick: t1p.de/covNF 📋