05/05/2020
Update 05.05.2020 um 16:15 Uhr: Seitens der Landesregierung ist es nun amtlich, dass ab morgen die kurzfristige touristische Nutzung von Zweitwohnungen durch die Eigentümer (keine Vermietung) und Dauercamping wieder ermöglicht werden. Der betreffende Passus bezüglich der Zweitwohnungen wurde in der neuesten „Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus“ (Link auf unserer Homepage) gestrichen. Die ab dem 06.05.2020 in Kraft tretende Verordnung ermöglicht zudem auch die Nutzung ganzjährig oder für die Dauer der Saison gemietete Parzellen auf Campingplätzen.
Stand: 05.05.2020
Liebe Gäste,
ergänzend zu den Information zum Stufenplan der Landesregierung, siehe Post vom 04.05.2020, haben wir nun weitere Informationen zur Wiederbelegungsfrist und der fünfzigprozentigen Auslastung:
Ein Bett soll nur alle 7 Tage neu belegt werden. Möglich könnten also auch Belegungen von beispielsweise 4 Tagen sein, dann müsste eine Wohnung noch drei Tage unvermietet bleiben, so dass sie ab dem 8. Tag erst neu belegt werden könnte. Diese Wiederbelegungsfrist soll in der zweiten Stufe ab 11. Mai für Ferienwohnungen/ -häuser gelten, eine 50%-Auslastungsbeschränkung soll es hier nicht geben.
Bei Campingplätzen, Bootsliegeplätzen, Wohnmobilstellplätzen etc. soll eine 50 %-Auslastungsbeschränkung gelten. Zudem zusätzliche Hygieneanforderungen, die derzeit noch nicht bekannt sind, an die Gemeinschaftseinrichtungen, beispielsweise Sanitär. Ab der 3. Stufe, die nach derzeitigem Wissensstand ab 25. Mai beginnen soll, könnten Hotels, Pensionen, Jugendherbergen etc. auch zur touristischen Nutzung (Ausschluss Wellnessbereiche) wieder geöffnet werden. Hier soll neben der Auslastungsbeschränkung auf 50 % auch eine Wiederbelegungsfrist von 7 Tagen gelten. Ziel sei die Beschränkung des Gästeumschlages und die sichere Einhaltung von Hygienemaßnahmen. Bei der Hotelgastronomie soll eine Selbstbedienung bzw. Buffet untersagt werden und Essenszeiten sind voraussichtlich zu terminieren.
Insbesondere zu den Abstandsregelungen und Hygieneanforderungen wird bis 8. Mai noch ein detailliertes Konzept zwischen den zuständigen niedersächsischen Ministerien, Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und Kommunen erarbeitet.
Aktuell existiert noch keine rechtsverbindliche Verordnung der Landesregierung und/oder Allgemeinverfügung des Landreises Aurich mit verbindlichen Informationen, u. a. auch zu den Auflagen.
Link zur gestrigen Presseinformation der niedersächsischen Landesregierung, Stufenplan und Zeitstrahl findet Ihr auf der Startseite unserer Homepage - klick auf den Button "Mehr dazu".
Wir halten Euch selbstverständlich weiterhin auf dem Laufenden.
Viele liebe Grüße von der Nordseeküste und bleibt gesund
Euer Tourismus-Service Norden-Norddeich