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13/09/2024

Vereinigtes Königreich: ETA ab 2. April 2025 zwingend

Die Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland hat weitere Details zur Einführung der Electronic Travel Authorization (ETA) bekannt gegeben. Gäste aus Europa benötigen die digitale Reisegenehmigung ab dem 2. April 2025. Sie kann ab dem 5. März beantragt werden. Nicht-Europäer benötigen ab dem 8. Januar 2025 eine ETA, die Antragstellung ist ab dem 27. November 2024 möglich. Britische und irische Staatsbürger benötigen keine ETA.

ETA erlaubt mehrfache Einreise
Die ETA kostet zehn Britische Pfund (nach aktuellem Kurs 11,85 Euro) und erlaubt die mehrfache Einreise in das Vereinigte Königreich für einen Aufenthalt von bis zu sechs Monaten innerhalb von zwei Jahren beziehungsweise bis zum Ablauf des Reisepasses.

Die Einführung der ETA entspreche der Strategie vieler anderer Länder für ihre Grenzsicherung, heißt es, darunter die USA und Australien. Sie solle dazu beitragen, die Einreise von Personen zu verhindern, die eine Bedrohung für das Vereinigte Königreich darstellten.

Beantragung der ETA
Informationen darüber, wer eine ETA erhalten kann und wie diese vor der Einreise zu beantragen ist finden sich auf www.gov.uk. Dort kann die ETA auch beantragt werden. Am einfachsten ist die Beantragung laut dem Fremdenverkehrsamt Visit Britain mit der „UK ETA App“, die über den Google-Play- und den Apple-App-Store heruntergeladen werden kann. In der Regel ergehe der Bescheid innerhalb von drei Arbeitstagen, heißt es, aber mit der ETA-App könne es auch schneller gehen.

Um eine ETA zu beantragen, müssen Reisende eine Gebühr entrichten, die Kontakt- und Reisepassdaten angeben, ein geeignetes Foto vorlegen und eine Liste von Fragen beantworten. Wichtig ist, dass die Reisenden denselben Reisepass nutzen, mit dem sie die ETA beantragt haben.

Wird der ETA-Antrag zurückgewiesen, wird der betroffenen Person der Grund mitgeteilt und sie kann erneut eine ETA beantragen.

Quelle: touristik aktuell 2024-09-13

28/08/2024

VUSR fordert mehr Verlässlichkeit von Reiseveranstaltern

Qualitätscharta soll Zusammenarbeit zwischen Veranstaltern und Vertrieb auf Augenhöhe regeln – Mehrarbeit und Provisionkürzungen durch die Hintertür machen schlechte Stimmung

Der Bundesverband der Reisebüros VUSR fordert mehr Verlässlichkeit und Transparenz von Reiseveranstaltern. Der stationäre Vertrieb sieht sich zunehmend mit Mehrarbeit konfrontiert, die durch unzureichende Kommunikation und unklare Verantwortlichkeiten seitens der Veranstalter entsteht. Marija Linnhoff, Vorsitzende des VUSR, fordert daher eine formelle Qualitätscharta, die das Zusammenspiel zwischen Veranstaltern und Vertrieb regelt und die finanzielle Kompensation für übermäßige Zusatzarbeit sicherstellt.

Reisebüros leisteten seit Jahren einen wesentlichen Beitrag dazu, die Herausforderungen in der Touristikbranche zu bewältigen, indem sie als Bindeglied zwischen Veranstaltern, Airlines, Hotellerie und Kunden fungieren. „Es kann nicht sein, dass Reisebüros die Kohlen aus dem Feuer holen, während sie durch die Hintertür immer weiter gestutzt werden. Die Stimmung im Vetrieb gegenüber den Veranstaltern ist nicht gut.“, kritisiert Linnhoff. „Die großen Veranstalter müssen endlich verstehen, dass Reisebüros und ihre qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine kostenlose Verfügungsmasse sind. Kommunikation und Zusammenarbeit müssen auf Augenhöhe erfolgen, und dafür brauchen wir klare Regeln.“

Die Realität im Vertrieb sehe heute ganz anders aus, so Linnhoff: Flugzeitänderungen oder Änderungen der Fluggesellschaften würden häufig erst kurz vor Reisebeginn an den Vertrieb oder die Kunden weitergegeben, was gerade dann problematisch sei, wenn die Änderungen einen Rücktritt vom Vertrag rechtfertigen könnten oder bereits gebuchte Serviceleistungen betroffen sind. Hinzu kämen gravierende Leistungsänderungen in Hotels, die lapidar und ohne Lösungsangebote kommuniziert würden. Webcoupons für Rabatte, die automatisch die Provision der Reisebüros schmälern, trügen zusätzlich zur Unzufriedenheit im Vertrieb bei. Die Verbandschefin kritisiert auch die Betreuung vor Ort: „Bei Problemen nach Reiseantritt wird der Kunde an eine Reiseleitung verwiesen, die oft nicht erreichbar ist oder sich nicht zuständig fühlt. All diese Herausforderungen führen dazu, dass am Ende die Reisebüros die Last tragen müssen, oft ohne angemessenen finanziellen Ausgleich und ohne Unterstützung durch qualifiziertes Servicepersonal der Veranstalter. Das kann nicht so weitergehen, zumindest wenn man die Reisebüros nicht aus dem Markt drängen möchte.“

„Viele Veranstalter nutzen die Gutwilligkeit des stationären Vertriebs aus“, so Linnhoff. „Wir brauchen eine Vereinbarung, die nicht nur das Prozedere für den Umgang mit Mehrarbeit regelt, sondern auch einen angemessenen finanziellen Ausgleich sicherstellt. Der Eindruck drängt sich auf, dass die Veranstalter den Mehraufwand der Reisebüros bewusst in Kauf nehmen, eine schlechte Entwicklung, die mittlerweile fast alle Anbieter betrifft. Wir brauchen eine verbindliche Qualitätscharta, die die Zusammenarbeit zwischen Veranstaltern und Vertrieb transparent und fair gestaltet.“ Unzufriedenheit im Vertrieb sei jedenfalls keine gute Voraussetzung für den Absatz der Produkte der Veranstalter, so Linnhoff abschließend.

21/08/2024

Einreise nach Sansibar nur mit neuer Pflichtversicherung

Die Regierung Tansanias lässt Besucher ab dem 1. Oktober wohl nur nach Abschluss einer von der staatlichen Zanzibar Insurance Corporation autorisierten Versicherung einreisen, die mögliche Risiken abdecken soll. Die Kosten dafür liegen laut Ankündigung bei 44 Dollar pro Person. Bereits vorhandene Versicherungen würden nicht akzeptiert, heißt es weiter.

Quelle: Counter vor9 2024-08-20

12/08/2024

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRFS) warnt vor aktuellen Betrugsversuchen im Zusammenhang mit der Rückerstattung von Kundengeldern. Wie der Fonds im Internet auf seiner Website mitteilt, haben mehrere Verbraucher gemeldet, dass sie verdächtige SMS erhalten haben. Der Text der Nachricht lautete: „Ihre Rückerstattung ist verfügbar und kann an Sie gesendet werden.“ Dieser SMS war ein Link beigefügt, der zu einer Seite führte, auf der ein angeblicher Rückerstattungsbetrag angezeigt wurde und man seine Bankdaten eingeben sollte.

Diese SMS stamme nicht vom Deutschen Reisesicherungsfonds und sei ein Betrugsversuch, heißt es vom DRSF. „Wir raten dringend davon ab, auf diesen Link zu klicken oder Ihre persönlichen Daten einzugeben.“ Kunden, die diese oder eine ähnliche Nachricht erhalten haben, sollten sie umgehend löschen. Im Zweifelsfall kann der DRFS über die Hotline unter 0 30 / 78 95 47 70 kontaktiert werden.

Für die Phishing-Betrüger ist der Zeitpunkt für ihre kriminellen Machenschaften günstig: In der vergangenen Woche hatte der DRSF nach der FTI-Pleite den bislang größten Rückerstattungsprozess seit der Reform des Kundengeldschutzes gestartet.
Quelle: touristik aktuell 12.08.2024

31/12/2023

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