14/04/2020
Ihr Lieben,
heute melde ich mich bei Euch aufgrund der vermehrten Rückfragen nach Reisepreisrückzahlungen durch Corona Reiseabsagen....
Zukunft der Gutschein-Lösung weiter unklar
Während Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) einen raschen Gesetzentwurf zur Gutschein-Lösung bei Pauschalreisen angekündigt und diese verteidigt hat, äußerte sich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) skeptisch. Ob dies als endgültige Absage der EU-Kommission zu werten ist, bleibt offen. ( Stand : 13.04.2020 )
Gutscheinregelung oder Geld zurück ?
Wie ist im Moment bei folgenden Reiseveranstalter die aktuelle Lage ?
ITS, Jahn Reisen,Meiers Weltreisen, Dertour, Travel X
DER Touristik lässt Kunden Geld oder Gutschein wählen
Kunden, die von der Gutscheinlösung Gebrauch machen, erhalten zusätzlich zu ihrem gezahlten Reisepreis ein Guthaben von 50 Euro. Die Einlösung kann bis Ende 2021 erfolgen. Mit der Wahlmöglichkeit biete man Kunden „jetzt Sicherheit“, heißt es von DER Touristik. Nachdem der von der Bundesregierung befürwortete Ersatz „Gutschein statt Rückzahlung“ bis zum 9. April 2020 nicht von der EU-Kommission genehmigt worden sei, wolle man nun Klarheit schaffen und überlasse den Kunden die Wahl.
Kreuzfahrtanbieter ( wie Aida, Costa, MSC usw. ) TUI Deutschland, Gebeco, Wolters, FTI Touristik
Setzen sich stark für eine Gutscheinlösung ein, unter anderem mit günstigen Reiseangeboten bis zum Reisetermin 2021, Rabattaktionen , Reisegutscheinen. Alle Gäste , welche im März und April eine Reiseabsage erhielten werden nach Ostern informiert.
alltours, Schauinsland Reisen , Studiosus
zahlen im Moment das Geld für Reiseabsagen bis zum Reisetermin 30.04.2020 zurück
an die Gäste zurück
Fluggesellschaften/ Veranstalter wie eventim
zahlen im Moment keine Gelder aus, es werden Gutscheine ausgegeben, wenden Sie sich bitte an Ihre Airline bzw. an Ihren Konzertanbieter
..weitere Reiseveranstalter halten sich im Moment zurück und warten die Entscheidung der EU über eine Gutscheinregelung ab , hier erfolgt die Information der Gäste zu einem späteren Termin, bitte gedulden Sie sich
Favorisiert Ihr Reiseveranstalter eine Gutscheinlösung und Sie möchten Ihre Geld zurück, dann schreiben Sie einen Widerspruch unter Berufung des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 321 Unsicherheitseinrede. Setzen Sie auf jeden Fall eine Frist zur Rückzahlung von 14 Tagen. Vergessen Sie bitte nicht Ihre Buchungsnummer, Reisetermin und Bankverbindung anzugeben. Schreiben Sie diesen Widerspruch auch dann , wenn Sie Gelder in unserem Reisebüro eingezahlt haben. Wir dürfen im Moment nicht auszahlen, erst wenn der Reiseveranstalter uns Ihr Kundengeld auf unser Konto zurück überweist.
Wir halten Euch weiter auf dem Laufenden, bis dahin bleibt gesund.
Eure Ines