20/06/2023
Straßenverkehrsrechtliche Regelungen anlässlich des 66. Seefestes
der Stadt Röbel/Müritz
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
sehr geehrte Gäste der Stadt Röbel/Müritz,
vom 21. Juli bis 23. Juli 2023 wird das 66. Seefest der Stadt Röbel/Müritz gefeiert. Für die Durchführung des Festes erweist es sich zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit als erforderlich, wie in den Vorjahren für einige Bereiche der Stadt straßenverkehrsrechtliche Einschränkungen vorzunehmen. Über die diesbezüglich vorgesehenen Regelungen möchte ich Sie hiermit mit der Bitte in Kenntnis setzen, sich auf diese einzustellen und auch Ihre Gäste rechtzeitig über diese zu informieren.
1. Festplatz am Hafen
Der Festplatz am Hafen wird in der Zeit von Sonntag, dem 16. Juli 2023, 18.00 Uhr, bis Montag, dem 24. Juli 2023, 18.00 Uhr, für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
2. Marktplatz
Der Marktplatz wird am Donnerstag, dem 20. Juli 2023, ab 9.00 Uhr für den Bühnenaufbau für Fahrzeuge aller Art bis zum Abbau am Montag, 24.07.2023 gesperrt.
3. Kirchplatz (Bereich zwischen der Straße „Kirchplatz“ und Predigerstraße)
Der Kirchplatz wird in der Zeit von Donnerstag, dem 20. Juli 2023, 11.00 Uhr, bis Dienstag, dem 25. Juli 2023, 8.00 Uhr, für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
4. Bereich zwischen Pferdemarkt/Ecke Mühlenstraße und Ziegenmarkt
Dieser Bereich wird in der Zeit von Freitag, dem 21. Juli 2023, 11.00 Uhr, bis Sonntag, dem 23. Juli 2023, 21.00 Uhr, für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
Hinweis:
Die Altstadt mit Ausnahme des Bereichs zwischen der Straße der Deutschen Einheit/Ecke Im Ort und dem Kreisverkehr in der Warener Chaussee kann am Freitag, dem 21. Juli 2023, in der Zeit von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr noch mit Fahrzeugen über die Straße Achter de Muer erreicht und über diese Straße bzw. die Predigerstraße, Marktplatz, Roßstraße verlassen werden.
5. Warener Chaussee ab Kreisverkehr- Straße der Deutschen Einheit/ Ecke Im Ort
Dieser Stadtbereich wird von Freitag, dem 21. Juli 2023, 11.00 Uhr, bis Sonntag, dem 23. Juli 2023, 21.00 Uhr, für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
6. Pferdemarkt/Ecke Mühlenstraße-Marktplatz-Kirchplatz- Straße des Friedens - Straße der Deutschen Einheit
Dieser Stadtbereich wird von Freitag, dem 21. Juli 2023, 11.00 Uhr, bis Sonntag, dem 23. Juli 2023, 21.00 Uhr, für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
Hinweis für Fahrzeugführer, die sich mit ihren Kraftfahrzeugen bereits vor den o.a. „Sperrzeiten“ in den genannten Stadtbereichen befinden:
Während der o.a. Zeiten, in denen die genannten Stadtbereiche für Fahrzeuge aller Art gesperrt werden, wird in diesen Stadtbereichen ausnahmslos ein eingeschränktes Halteverbot bestehen. Zuwiderhandlungen hiergegen werden durch gebührenpflichtiges Abschleppen geahndet.
7. Große Stavenstraße, Kleine Stavenstraße, Achter de Muer
Im Zeitraum von Freitag, dem 21. Juli 2023, 17.00 Uhr, bis Sonntag, dem 23. Juli 2023, 21.00 Uhr, werden diese Straßen in den Einfahrten von der Mühlenstraße als Sackgassen ausgewiesen, da in diesem Zeitraum von der Großen Stavenstraße und Achter de Muer eine Auffahrt über die Kleine Stavenstraße auf den Marktplatz bzw. auf die Straße des Friedens nicht möglich ist.
Ebenfalls wird in diesem Zeitraum die Einbahnstraßenregelung für die Große Stavenstraße aufgehoben werden, so dass diese Straße im genannten Zeitraum in beide Richtungen befahren werden kann.
8. Seebadstraße ab Kreisverkehr- Seebadstraße/ Ecke Müritzpromenade
Für diesen Straßenabschnitt wird für den Zeitraum von Freitag, dem 21. Juli 2023, 8.00 Uhr, bis Montag, dem 24. Juli 2023, 8.00 Uhr, die höchstzulässige Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden.
9. Parkplätze
Parkplätze stehen am Töpferwall, am Gotthunskamp (an der Therme und der Feuerwehr), in der Wiesenstraße und in der Seebadstraße zur Verfügung.
Ich danke für Ihr Verständnis, das Sie für die Realisierung der o.a. Maßnahmen aufbringen und wünsche Ihnen ein schönes Seefest 2023
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
M. Siegmund
Leiterin Ordnungsamt
Anlage: Auszug Stadtplan mit Parkmöglichkeiten
Leinenzwang für Hunde
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
sehr geehrte Gäste,
wie überall, so finden- und das insbesondere während der Sommerzeit- auch in vielen Orten des Amtes Röbel-Müritz Volksfeste (Straßen-, Orts-. Gemeinde-, Stadt-, Erntefeste u.ä.) statt. Das Bevorstehen dieser Feste zum Anlass nehmend, möchte ich Sie hiermit nochmals auf eine Regelung der Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg- Vorpommern (HundehVO M-V) vom 11.07.2022 hinweisen. Entsprechend § 2 Abs. 2 dieser Verordnung sind alle Hunde bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten, sonstigen öffentlichen Veranstaltungen und in Verkaufsstätten oder Zoos sowie an Orten, an denen die Möglichkeit zum Ausweichen vor anderen Personen oder die Reaktionsfähigkeit der Hundehalterin oder des Hundehalters beeinträchtigt ist, an der Leine zu führen. Das Missachten dieses Gebotes kann nicht nur mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden, sondern insbesondere auch vermeidbare, oft sehr tragische mit Sachbeschädigung und/oder schmerzlicher Körperverletzung zur Folge haben. Nicht selten sind diese Vorgänge Ausgangspunkte für Zivil- und Strafprozesse. Da aber auch bei Befolgung des Leinenzwanges nicht völlig auszuschließen ist, dass es zu derartigen, sicher auch für den Hundehalter bzw.-führer unangenehmen Zwischenfällen kommt, sollten Sie bereits vor Besuch der Volksfeste etc. prüfen, ob es wirklich erforderlich ist, dass Ihr vierbeiniger Freund Sie auf diese Veranstaltungen begleitet.
Gleichwohl möchte ich auf die Amtsverordnung über das Führen von Hunden im Bereich des Amtes Röbel-Müritz verweisen. Der Geltungsbereich dieser benannten Verordnung erstreckt sich auf das Gebiet der Gemeinden:
Buchholz, Bütow, Eldetal, Fincken, Gotthun, Lärz, Leizen, Melz, Rechlin, Schwarz, Sietow, Stuer, Südmüritz und der Stadt Röbel/Müritz.
Die Amtsverordnung über das Führen von Hunden im Bereich des Amtes Röbel-Müritz kann auf der Homepage des Amtes Röbel-Müritz eingesehen werden.
www.amt-roebel-mueritz.de
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
M. Siegmund
Leiterin Ordnungsamt