Heven8 - Reetdach-Schmuckstück im Stillen Dorf

Heven8 - Reetdach-Schmuckstück im Stillen Dorf Heven8 - das R**tdach-Schmuckstück im "Stillen Dorf"

😳
21/10/2021

😳

Aktuelles
Die Strandhütte ist heute Donnerstag wegen Überflutung den ganzen Tag geschlossen 💨💦💨

Neue Infos zu Beherbergung und 3-G, kurz zusammengefasst: es wird einfacher. Nur noch Nachweis bei Anreise und für Resta...
20/09/2021

Neue Infos zu Beherbergung und 3-G, kurz zusammengefasst: es wird einfacher. Nur noch Nachweis bei Anreise und für Restaurantbesuche etc. Keine weitere Testung mehr.

Montag ändert das Land die Coronaregeln. Insbesondere die bereits weit fortgeschrittene Impfkampagne 💉, aber auch das stabile Infektionsgeschehen sowie die aktuell geringe Auslastung der Intensivkapazitäten machen in Schleswig-Holstein weitere Lockerungen möglich.
So werden ab dem 20.9. Einschränkungen grundsätzlich in den Bereichen aufgehoben, in denen die 3G-Regel (vollständig Geimpfte, Genesene und negativ Getestete) gilt. Waren bisher Abstandhalten und das Tragen einer Maske vielerorts verpflichtend, wird diese Vorgabe nun größtenteils in Empfehlungen umgewandelt.
Wir fassen die wesentlichen Änderungen der neuen Verordnung wie gewohnt für Sie zusammen, hier Teil 2 (letzter Teil):
KONTAKTDATENERFASSUNG
Die bisherigen Regelungen zur Erfassung der Kontaktdaten in Innenbereichen werden ab dem 20. September nahezu aufgehoben.
👵🏻 Nur in voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, also z.B. in Seniorenheimen, bleibt der Betreiber verpflichtet, die Kontaktdaten aller Personen zu notieren, die die Innenräume der Einrichtung betreten.
🙂 Überall anders ist das jetzt nicht mehr erforderlich. Das heißt: Veranstalter, Gaststätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Friseure, Fitness- und Massagestudios, Schwimmbäder und alle anderen sind nicht mehr verpflichtet, Kontaktdaten zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung zu erheben und vier Wochen lang aufzubewahren.
BEHERBERGUNG
3️⃣ Wer in einem Beherbergungsbetrieb eincheckt (Hotel, Ferienwohnung, Pension etc.), ist weiterhin verpflichtet, bei Ankunft zu belegen, dass er oder sie die 3G-Regel einhält, also entweder geimpft, genesen oder getestet ist. Der Test muss vor Reiseantritt erfolgt sein und darf bei der Ankunft höchstens 48 Stunden alt sein.
🙂 Die Vorgaben zur wiederholten Testung der Gäste werden gestrichen. Die Gäste müssen also nicht mehr, wie bisher, alle 72 Stunden einen neuen Test vorlegen.
🙂 Die Maskenpflicht entfällt für das Personal in Beherbergungsbetrieben, sofern es vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Dieser Test muss weiterhin spätestens alle 72 Stunden wiederholt werden.
VERANSTALTUNGEN
Bei Veranstaltungen fallen die bisherigen Beschränkungen weitgehend weg, aber nicht ganz:
🔖 Veranstalter müssen weiterhin ein Hygienekonzept aufstellen, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Wichtig sind dabei z.B. die Einlasskontrolle und die regelmäßige Lüftung der Innenbereiche.
✅ Mit einem solchen Konzept sind Veranstaltungen innerhalb und außerhalb geschlossener Räume ohne Einhaltung des Abstandsgebotes und ohne Maskenpflicht möglich.
3️⃣ In Innenbereichen ist allerdings die 3G-Regel einzuhalten.
🎻 So können z.B. Kino- und Konzertsäle unter Einhaltung der 3G-Regel wieder voll ausgelastet werden.
😷 In Situationen, in denen ein angemessener Abstand nicht eingehalten werden kann, wird weiterhin das Tragen von Masken empfohlen.
❗️ Der Betreiber kann, wenn er will, sein Hausrecht nutzen, um weiterhin Kapazitätsbeschränkungen vorzusehen.
SPORT
⚽️ Bei Sportveranstaltungen gibt es keine Obergrenze für die Zuschauerzahlen mehr.
🔖 Aber die Veranstalter bleiben verpflichtet, bei Sportangeboten in geschlossenen Räumen sowie in in Schwimm-, Spaß- oder Freibädern ein Hygienekonzept zu erstellen, das auch das besondere Infektionsrisiko der ausgeübten Sportart berücksichtigt.
💃 Das gilt auch fürs Tanzen, für Balletttanz, Fitnesstraining und Bewegungsübungen in Studios.
🔖 Auch bei Wettbewerben außerhalb geschlossener Räume bleibt ein Hygienekonzept erforderlich.
❗️ Innerhalb geschlossener Räume dürfen nur folgende Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Sportausübung eingelassen werden:
3️⃣ Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind
👶 Kinder bis zum 7. Geburtstag
👧👦🏽 minderjährige Schülerinnen und Schüler, die mit einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden
❗️ In den Herbstferien gilt folgende Sonderregelung:
✅ Die minderjährigen Schülerinnen und Schüler müssen einen höchstens 72 Stunden alten Testnachweis vorlegen, z.B. aus einem Testzentrum, einer Apotheke oder Arztpraxis; es reicht aber auch ein höchstens 72 Stunden alter Selbsttest aus, wie er ansonsten in der Schule durchgeführt wird.
❗️ Zusätzlich muss ein Sorgeberechtigter schriftlich bestätigen, dass die Schülerin oder der Schüler den Selbsttest durchgeführt hat. Die Selbstauskunft ist mit einem Datum zu versehen. Zur Vermeidung von Missverständnissen empfiehlt das Land SH, dieses Formular zu benutzen: https://t1p.de/htwg
FREIZEIT- UND KULTUREINRICHTUNGEN
🔖 Die Betreiber müssen ein Hygienekonzept erstellen.
❗️Innerhalb geschlossener Räume dürfen nur folgende Personen als Besucherinnen und Besucher eingelassen werden:
3️⃣ Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind,
👶 Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sowie
👦🏽👧 minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden; in den Herbstferien gilt für sie das Gleiche wie oben bei den Sportveranstaltungen beschrieben.
😷Bibliotheken und Archive dürfen auch von Menschen betreten werden, die die 3G-Regel nicht erfüllen; dort haben Besucherinnen, Besucher und Beschäftigte in Bereichen mit Publikumsverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
GOTTESDIENSTE UND ANDERE RELIGIÖSE VERANSTALTUNGEN
✅ Hier gilt die 3G-Regel nicht.
🔖 Aber der Veranstalter muss ein Hygienekonzept erstellen.
↔️ Innerhalb geschlossener Räume darf nicht mehr als die Hälfte der zur Verfügung stehenden Sitzplätze besetzt werden, und die Sitzplätze unmittelbar neben, vor und hinter jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer dürfen nicht oder nur mit einander nahestehenden Personen besetzt sein.
😷 Wer sich nicht auf seinem Sitzplatz befindet, hat eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
🗣 Beim Gemeindegesang innerhalb geschlossener Räume ist ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen – außer, wenn alle Teilnehmenden einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen halten, die nicht zur Familie o.ä. gehören.
3️⃣ Wenn jedoch ausschließlich Personen teilnehmen, die die 3G-Regel erfüllen oder unter 7 Jahre alt sind oder die als minderjährige Schüler ständig in der Schule getestet werden (Regelung für die Herbstferien siehe oben), darf jeder Sitzplatz besetzt werden, und es darf ohne Maske gesungen werden.
DISCOS
🔖 Disco-Betreiber müssen ein Hygienekonzept erstellen, in dem z.B. besondere Anforderungen an die Lüftung berücksichtigt werden.
3️⃣ Eingelassen wird nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist – jedoch darf das Testergebnis in diesem Fall ausnahmsweise maximal sechs Stunden alt sein.
PFLEGEEINRICHTUNGEN
👵🏻 Die Regelungen für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe bleiben bestehen, da die Bewohnerinnen und Bewohner zu den besonders vulnerablen Personengruppen gehören.
3️⃣➕😷 Für Besucherinnen und Besucher von Einrichtungen der Eingliederungshilfe gilt die 3G-Regel sowie die Maskenpflicht auf Verkehrsflächen und in Gemeinschaftsräumen in geschlossenen Räumen.
ℹ️ NEU: Seit 14. November gilt eine verschärfte Testpflicht in Pflegeheimen (nicht in Einrichtungen der Eingliederungshilfe). Besucherinnen und Besucher müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen - unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Geimpfte oder genesene Angestellte sowie externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich regelmäßig spätestens alle 72 Stunden auf das Virus testen. Ungeimpfte Beschäftigte müssen weiterhin täglich getestet werden. Pflegeeinrichtungen werden verpflichtet, ein entsprechendes Testangebot für Mitarbeitende und Besuchende vorzuhalten.
ℹ️ NEU: Seit dem 17. Oktober können auch Besucherinnen und Besucher mit einer akuten Atemwegserkrankung Pflegeeinrichtungen betreten, wenn dies beispielsweise im Falle einer Sterbebegleitung erforderlich ist.
📝 Auch müssen weiterhin Kontaktdaten erhoben werden.
❗️ Mitarbeitende von Pflegeeinrichtungen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen täglich neu getestet werden.
❗️ Mitarbeitende von Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen zweimal wöchentlich getestet werden.
Dies ist eine unverbindliche Zusammenfassung. Teil 1 finden Sie unter https://t1p.de/7pmcb.
Details finden Sie in rechtlich verbindlicher Form unter t1p.de/vo921 und t1p.de/ausnvo.

Die wichtigsten Dinge zu Corona in NF – stets aktuell und auf einen Blick: t1p.de/covNF

Sehr empfehlenswert!
14/07/2021

Sehr empfehlenswert!

Die Himbeeren sind reif. Ihr könnt ab sofort wieder tolle, große Früchte selber pflücken oder gemütlich mit nachhause nehmen.
Wir freuen uns auf euren Besuch 😉🍰☕🫖🌞

Schön!
16/05/2021

Schön!

Moin! Wir öffnen wieder an den Wochenenden! Ab Freitag, immer 14 bis 18 Uhr.

Schön!
27/04/2021

Schön!

Hallihallo ihr Lieben
Freitag, 30. April bis Sonntag, 2. Mai von 12:00-17:00 Uhr ist unsere Sonnenterrasse für euch geöffnet ☀️
Wichtig:
- keine Reservierung möglich 👀
- Registrierung mit der Luca-App erforderlich 👆
- g&g = Geduld und gute Laune mitbringen 😉
Wir freuen uns auf euch 🌺

14/04/2021

Hereinspaziert! ☀️ Die Sonne scheint und unsere Terrasse hat ab sofort wieder für euch geöffnet - immer von Mittwoch bis Sonntag 12-20 Uhr

Juchu! Der Himbeerhof Jürgens hat aufgemacht!Selber pflücken, kaufen, Torte essen... alles möglich, alles draußen, alles...
04/07/2020

Juchu!
Der Himbeerhof Jürgens hat aufgemacht!
Selber pflücken, kaufen, Torte essen... alles möglich, alles draußen, alles mit Liebe gemacht!

Die 1. Himbeertorte 2020 😍
Ab sofort sind wir Montags bis freitags von 12.00 bis 18.00 Uhr und am Wochenende von 10.00 bis 18.00 Uhr für euch da.
Wir freuen uns auf eine tolle Saison mit Euch 🍰🍨🌞

23/06/2020
Es geht wieder los! Wir freuen uns, wieder Gäste in unseren Häusern begrüßen zu dürfen! Wir sind den Sommer über ausgebu...
31/05/2020

Es geht wieder los! Wir freuen uns, wieder Gäste in unseren Häusern begrüßen zu dürfen! Wir sind den Sommer über ausgebucht, aber haben im Herbst und Winter noch Kapazitäten.

02/05/2020

Luxus im Stillen Dorf: Das Heven8 ist über Pfingsten wieder frei!

Update: Das Beherbergungsverbot für unsere Häuser www.friesen18.de und www.heven8.de hält weiterhin an. Wir rechnen mit ...
26/04/2020

Update: Das Beherbergungsverbot für unsere Häuser www.friesen18.de und www.heven8.de hält weiterhin an. Wir rechnen mit neuen Entscheidungen des Kreises Nordfriesland zum 4. Mai. Wir werden dann hier informieren und mit den Gästen, die aufgrund der Anreisedaten betroffen sind, in Kontakt treten. Leider ist bis dahin alles nur Spekulation...

08/04/2020

Und zum Üben haben wir den Flip-Kick bei uns in Heven8 ⚽️🥇🏆

18/03/2020

Liebe Gäste unserer Ferienhäuser Heven8 und FRIESEN18!

Im Rahmen unserer gemeinsamen Anstrengungen die Covid19-Epidemie zu verlangsamen, folgen wir selbstverständlich der "Ersatzverkündung des Landes Schleswig-Holstein" und schließen bis zum 19. April unsere Ferienhäuser.
Gäste, die in dieser Zeit unsere Häuser gebucht haben, haben ein Recht darauf, den vollen Reisepreis von uns erstattet zu bekommen. Natürlich freuen wir uns aber auch, wenn wir eine gemeinsame Lösung finden und Sie Ihre Buchung auf einen späteren Zeitraum verschieben möchten. Wir werden in den nächsten Tagen Kontakt zu jedem aufnehmen, der für diesen Zeitraum bei uns gebucht hat. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir es nicht schaffen, jeden sofort zu informieren. Bei Fragen schreiben Sie uns bitte an unsere Mail-Adressen [email protected] oder [email protected]

Kommen Sie gut durch die nächsten Wochen, bleiben Sie vor allem gesund und munter und wir freuen uns auf ein Wiedersehen an der Küste!😷

14/03/2020

Liebe SPO-Fans, Gäste & Eiderstedter!
An dieser Stelle möchten wir Euch über den aktuellen Sachstand in St. Peter-Ording zum herausfordernden
Umgang mit dem Coronavirus informieren! ☝️

❗️Derzeit besteht kein erhöhtes Risiko in unserem Urlaubsgebiet.

Aktuelle & offizielle Auskünfte & Informationen rund um den Coronavirus erhaltet Ihr hier 👉 www.nordfriesland.de/Kreis-Verwaltung/Aktuelles/Coronavirus

Hier findet Ihr alle Infos aus SPO 👉 www.st-peter-ording.de

❗️Folgende Maßnahmen sind rein präventiv um eine Ausbreitung des Virus einzudämmen. Wir handeln nach Anordnung der Behörden & im Sinne des Schutzes für Sie, unsere Mitbürger & nicht zuletzt unsere Mitarbeiter.

🔵 Die Tourist-Infos sind ab Sonntag (15.03.2020) geschlossen & erreicht Ihr nur noch telefonisch und per Mail 👉 04863 / 999 – 0 + [email protected]

🔵 Die Dünen-Therme (Freizeitbad und Sauna) bleibt ab Samstag (14.03.2020) geschlossen

🔵 Das Gesundheits- und Wellness-Zentrum ist ab Sonntag (15.03.2020) geschlossen.

🔵 Das Kinderspielhaus ist ab Montag (16.03.2020) geschlossen.

🔵 Öffentliche Veranstaltungen werden bis einschließlich 19.04.2020 in St. Peter-Ording abgesagt.

🔵 Bei Anfragen zu gebuchten Unterkünften wendet Euch bitte direkt an Euren Gastgeber. Grundsätzlich gelten nach wie vor Eure vertraglich vereinbarten Buchungsbedingungen.

🔵 In wirklich dringenden Fällen findet Ihr einen persönlichen Ansprechpartner im Eingangsbereich des Gesundheits- und Wellnesszentrum.

👉 Wir werden Euch bei dem Thema weiterhin auf dem Laufenden halten. Uns erwarten in den nächsten Tagen aber auch viele schöne Sachen. ☺️ Neue Podcastfolgen, tolle Sonnenuntergänge & viele andere Dinge, die wir auch weiterhin mit Euch teilen möchten! 💜

Bleibt gesund & passt auf Euch auf! 🌊

Juchu!
28/02/2020

Juchu!

Hallihallo 🤗
Ab sofort sind wir wieder an den Kochtöpfen und an der Kaffeemaschine 🥰
Wir freuen uns auf eure Besuche und wichtig: wenn die Flaggen im Wind wehen = Hütte ist offen!
(Wenn nicht, dann nicht)

In diesem Sinne unseren Gästen einen guten Rutsch!
30/12/2019

In diesem Sinne unseren Gästen einen guten Rutsch!

Übung in Frustrationstoleranz: Kommt gut und sicher ins neue Jahr!

22/11/2019
22/11/2019
22/11/2019

Unser Schmuckstück im Stillen Dorf von Sankt Peter-Ording ist nun auch auf Facebook!
Herzlich willkommen!
Wir freuen uns auf alle Gäste, die bereits gebucht haben und auf alle, die noch kommen werden!

22/11/2019
22/11/2019
22/11/2019
22/11/2019
22/11/2019
22/11/2019
22/11/2019
22/11/2019
22/11/2019
22/11/2019

Adresse

Pole-Poppenspäler-Weg 8
Sankt Peter-Ording
25826

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Heven8 - Reetdach-Schmuckstück im Stillen Dorf erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Heven8 - Reetdach-Schmuckstück im Stillen Dorf senden:

Teilen


Andere Ferienhausvermietung in Sankt Peter-Ording

Alles Anzeigen