15/12/2021
Ihr Lieben,
die Landesregierung Schleswig-Holstein.de hat erneut Änderungen der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung 🦠 bekannt gegeben. ℹ️ Ab heute, den 15.12.2021 tritt die neue Landesverordnung in Kraft. Es handelt sich hierbei lediglich um eine kompakte Zusammenfassung. Voraussichtlich wird diese bis zum 11.01.2022 in Kraft sein.
Beherbergung & Reisen 🛌
Ab sofort gilt für Übernachtungsgäste in Schleswig-Holstein die 2G+-Regelung. Zusätzlich zum Impf- oder Genesen-Nachweis muss bei Anreise ein negatives Testergebnis beim Gastgeber vorgelegt werden. Das Ergebnis eines Antigen-Schnelltests darf maximal 24 Stunden alt sein, das Ergebnis eines PCR-Tests maximal 48 Stunden. Wir bitten alle Gäste sich bereits vor Reiseantritt am Heimatort testen zu lassen.
Bei touristischen Beherbergungen gilt die 2G+-Regel. Für beruflich bedingte Beherbergungen gilt nach wie vor die 3G-Regel.
Personen die einen vollständigen Impfschutz & eine Auffrischungsimpfung (mindestens 14 Tage nach dem Booster) nachweisen können, sind von der Testpflicht befreit.
Abstands- & Kontaktbeschränkungen ✋
Das Abstandsgebot von 1,5 m bleibt eine Empfehlung, um Ansteckungen zu vermeiden. Private Zusammenkünfte dürfen wieder mit unbegrenzt vielen Geimpften/Genesenen stattfinden, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Sobald eine Person ab 14 Jahren anwesend ist, die nicht geimpft oder genesen ist, darf die private Zusammenkunft höchstens aus den Mitgliedern zweier Haushalte bestehen. Aus einem dieser Haushalte dürfen zudem höchstens zwei Erwachsene und dazu deren minderjährige Kinder teilnehmen.
Freizeiteinrichtungen & Gaststätten 🍽
In Innenbereichen von Freizeiteinrichtungen (Ausnahme sind Bibliotheken & Archive.) & Gaststätten gilt nach wie vor die 2G-Regel. Bei beruflich bedingten Besuchen greift die 3G-Regel.
Veranstaltungen 🎏
Für die Teilnahme an Freizeitveranstaltungen im Innenbereich gilt die 2G-Regel. Berufliche Veranstaltungen dürfen künftig auch mit der 3G-Regel durchgeführt werden. Bei Veranstaltungen in Außenbereichen (z.B. Weihnachtsmärkte) ist durch den Veranstalter in Abstimmung mit den Kommunen vor Ort ein Hygienekonzept zu erstellen & eine Risikobewertung vorzunehmen; bei Veranstaltung mit erhöhtem Risiko (Gedränge, keine Mund-Nasen-Bedeckungen etc.) empfiehlt das Land die Umsetzung einer 2G-Regel.
Dünen-Therme 💦
Hier gilt die 2G-Regel. In der Dünen-Therme gilt Maskenpflicht.
Gesundheits- und Wellnesszentrum 💆♂️
Für Wellness- & Kosmetikbehandlungen gilt die 2G-Regel. Gesundheits- & Kurbehandlungen, sowie Behandlungen auf Rezept werden mit der 3G-Regel durchgeführt. Im Gesundheits- und Wellness-Zentrum gilt Maskenpflicht.
Einzelhandel 🛒
Im Einzelhandel gilt die 2G-Regelung, ausgenommen davon sind Geschäfte des alltäglichen Bedarfs, wie zum Beispiel Supermärkte und Apotheken. 🍎
Maskenpflicht 😷
Im öffentlichen Nahverkehr 🚎, sowie im Einzelhandel bleibt die Maskenpflicht bestehen. Auch in den Tourist-Infos besteht nach wie vor Maskenpflicht. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird weiterhin überall dort empfohlen wo kein angemessener Abstand eingehalten werden kann.
Hier geht's zur neuen Landesverordnung. 👉 https://t1p.de/04y6
Es handelt sich hier lediglich um eine Zusammenfassung ohne Vollständigkeit. Alle weiteren Infos & Regelungen, sowie eine Übersicht der Testzentren in St. Peter-Ording & auf der Halbinsel Eiderstedt findet Ihr hier. ➡️ www.st-peter-ording.de/corona