03/06/2024
Liebe Kunden,
bedauerlicherweise hat heute die FTI Touristik Group Insolvenz angemeldet!
Zu Eurer Information seht Ihr die FTI Mitteilung mit Notfallnummer und Vorgehensweise bei einer gebuchten FTI Reise im Anhang!
Wir, das Schaal-Tours Team sind natürlich für euch da um euch zu Unterstützen!
FTI Touristik GmbH meldet Insolvenz an
Informationen für unsere Kunden
Aktuelle Meldung (12:45 Uhr): Wegen erhöhtem Anrufaufkommen können wir derzeit nicht alle Anrufe entgegennehmen. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Ausweitung unserer Kapazität. Wenn möglich, rufen Sie uns bitte zu einem späteren Zeitpunkt wieder an.
Am Montag, den 3. Juni 2024 hat die FTI Touristik GmbH, Obergesellschaft der FTI GROUP, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt (zur Pressemeldung).
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen, unseren geschätzten Kunden, bestmögliche Hilfestellung leisten. Bitte lesen Sie sich die bereitgestellten Informationen sorgfältig durch. Sollten diese nicht ausreichen, ist unter +49 (0)89 710 45 14 98 eine jederzeit erreichbare Notfallrufnummer geschalten.
Welche Anbieter und Marken sind betroffen?
Generell betroffen sind alle bei dem Reiseanbieter FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen. Dies beinhaltet die Marken FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra Touristik GmbH, sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper. Die betroffenen Leistungen konnten in gängigen Reisebüros, auf Online-Buchungsplattformen wie Check24, Ab-In-den-Urlaub, HolidayCheck, etc. oder auf unseren eigenen Buchungsplattformen (fti.de, fti.at, fti.ch, fti.nl, 5vorflug.de, drive.de, ...) gebucht werden.
Nicht betroffen sind gebuchte Leistungen bei Drittanbietern (wie z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, ...), die über die Portale der FTI Touristik gebucht worden sind.
Sie haben eine Pauschalreise gebucht und Sie sind bereits unterwegs?
(Hinweis: eine Pauschalreise ist eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, ggf. mit weiteren zugebuchten Leistungen)
Sie haben eine Pauschalreise über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht und befinden sich zurzeit in oder auf dem Weg in Ihr Zielgebiet? In Ihrem Fall greift der gesetzlich verankerte Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). In Zusammenarbeit mit dem DRSF bemühen wir uns, Sie Ihre Reise wie geplant zu Ende führen zu lassen. Wo dies nicht möglich ist, wird für Sie eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert werden. In Abstimmung mit Dienstleistern des Deutschen Reisesicherungsfonds werden Sie in diesem Fall direkt kontaktiert. Informationen dazu finden Sie auch auf der Website des DRSF.
Sie haben, z.B. auf den Webseiten www.fti.de, www.fti.at, www.fti.ch oder www.5vorflug.de eine Reise bei einem nicht zur FTI GROUP gehörenden Reiseanbieter gebucht (z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, ...)? Sie sind durch das Insolvenzverfahren nicht betroffen. Weitere Fragen kann Ihnen Ihr Reiseanbieter direkt beantworten.
Sie haben eine Pauschalreise oder andere Reisedienstleistungen mit Abreisedatum bzw. Leistungsdatum von Montag, 3. bis Mittwoch, 5. Juni gebucht?
Sie haben eine Pauschalreise oder touristische Einzelleistungen (Flug, Hotel, Transfers, ...) über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht? Leider sind wir gesetzlich gezwungen, diese gebuchten Leistungen zu stornieren.
Falls Sie eine Pauschalreise gebucht haben, greift in Ihrem Fall der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet und übertragen wurden.
(Hinweis: eine Pauschalreise ist eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, ggf. mit weiteren zugebuchten Leistungen)
Einzelleistungen, wie z.B. nur Flüge, nur Hotelübernachtungen, nur Transfers, etc. Fallen leider nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Wir bitten an dieser Stelle darum, kurzfristig von Anfragen nach Erstattungen abzusehen, da diese erst in den nächsten Tagen und Wochen organisiert werden können.
Sie haben eine Pauschalreise mit Abreise ab 6. Juni gebucht?
(Hinweis: eine Pauschalreise ist eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, ggf. mit weiteren zugebuchten Leistungen)
Sie haben eine Pauschalreise über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht mit Abreise ab Donnerstag, 6 Juni 2024? Wir bemühen uns derzeit nach Kräften, Ihnen die Durchführung Ihrer Reise wie geplant zu ermöglichen. Sollte dies nicht gelingen, greift in Ihrem Fall der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet und übertragen wurden.
Sie haben, z.B. auf den Webseiten www.fti.de, www.fti.at, www.fti.ch oder www.5vorflug.de eine Reise bei einem nicht zur FTI GROUP gehörenden Reiseanbieter gebucht (z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, ...)? Sie sind durch das Insolvenzverfahren nicht betroffen. Weitere Fragen kann Ihnen Ihr Reiseanbieter direkt beantworten.
Sie haben nur eine oder mehrere Hotelübernachtungen ab dem 6. Juni gebucht?
Sie haben ausschließlich Hotelleistungen ab dem 6. Juni 2024 über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht und Zahlungen dafür direkt an den jeweiligen Veranstalter geleistet? Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Wir prüfen derzeit, ob Sie die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch nehmen können und werden uns in Kürze bei Ihnen melden.
Sie haben Hotelleistungen bei einem nicht zur FTI GROUP gehörenden Reiseanbieter gebucht (z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, ...) und diese dort direkt bezahlt? Sie sind durch das Insolvenzverfahren nicht betroffen. Weitere Fragen kann Ihnen Ihr Reiseanbieter direkt beantworten.
Sie haben nur Ihren Mietwagen oder ein Wohnmobil bei FTI gebucht?
Sie haben über die Marken DriveFTI, Cars&Camper oder Meeting Point Rent-a-Car eine Mietwagen- oder Wohnmobilbuchung durchgeführt? Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Wir prüfen derzeit, ob Sie die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch nehmen können und werden uns in Kürze bei Ihnen melden.
Sie haben weitere Einzelleistungen bei FTI gebucht?
Sie haben weitere touristische Leistungen bei FTI gebucht, wie z.B. Ausflüge, Flughafentransfers, etc.? Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Wir prüfen derzeit, ob Sie die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch nehmen können und werden uns in Kürze bei Ihnen melden.
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