29/06/2023
Wir wollen, dass unsere Gastronomie in Deutschland im Wettbewerb mit den europäischen Nachbarn genauso wertschätzend behandelt wird. Denn: Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants ist in der EU nicht die Ausnahme, sondern die Regel. In aktuell 23 EU-Staaten wird steuerlich kein Unterschied gemacht zwischen dem Essen aus dem Supermarkt, der Lieferung von Essen, dem Essen im Gehen, im Stehen und dem Essen im Restaurant. Das ist nachhaltig, fair und gerecht. Das muss auch für das Essen in Restaurants in Deutschland gelten.
Deshalb: 7% Mehrwertsteuer auf Speisen müssen bleiben, damit wir erhalten, was unser Land lebenswert und liebenswert macht.
Mehr Informationen: https://www.dehoga-bundesverband.de/7-auf-speisen-sichern/