15/05/2021
Endlich ist es soweit, ab dem morgigen 16. Mai gibt es in Italien KEINE Quarantänepflicht mehr! Alles was Sie jetzt über Ihren Pfingsturlaub in Südtirol wissen müssen:
Einreise nach Südtirol/Italien: Alle EU-Bürger und Schweizer 🇩🇪🇦🇹🇨🇭 benötigen für die Einreise lediglich einen negativen PCR- oder Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden ist. Dies gilt übrigens auch für Genesene und Geimpfte. Kinder unter 2 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Bei einer eventuellen Kontrolle am Brenner oder Reschen, die erfahrungsgemäß selten stattfinden, muss man folgende Selbsterklärung vorweisen bzw. ausfüllen:https://cms.suedtirol.info/sudtirol%20info/pdf%20vari/selbsterklrung.pdf
Rückreise nach Deutschland 🇩🇪: Anmeldung auf folgender Seite https://www.einreiseanmeldung.de. Benötigt wird ein Impfnachweis für bereits vollständig Geimpfte, ein Genesennachweis für kürzlich Infizierte oder ein Testnachweis. Als Testnachweis gilt ein negativer Antigentests, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder ein PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Den Antigentest können Sie entweder noch direkt bei uns in Kaltern in einer Apotheke durchführen, Kosten des Te**es: 30 Euro. Oder Sie machen den Test zuhause, spätestens bis zu 48 Stunden nach Ihrer Ankunft am Wohnort. Die Nachweispflicht besteht für Personen ab dem 6. Lebensjahr.
Rückreise nach Österreich 🇦🇹: Hier fällt die Quarantäneregel am kommenden Mittwoch, 19. Mai und es gelten wahrscheinlich ähnliche Regelungen wie in Deutschland. Weitere Infos folgen.
Rückreise in die Schweiz 🇨🇭: Keine Testpflicht und auch sonst keinerlei Einschränkung.
Check-In 🏨: Für die Unterkunft ist auch ein Nachweis notwendig. Dabei gilt aber der gleiche den Sie schon für die Einreise benötigen und somit ist während des restlichen Aufenthalts kein weiterer Nachweis mehr nötig.
Na dann, schönen Urlaub in Kaltern! Wir freuen uns auf euch.