08/08/2014
China Geschäftsvisum (F Visum)
Erforderliche Papiere:
Reisepass, Gültigkeit mindestens 6 Monate (bei zweimaliger Einreise mindestens 9 Monate), mindestens eine leere Doppelseite für das Visum
Lichtbild
Vollständig am PC oder in Blockschrift ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Einladung
Nicht deutsche Staatsbürger/innen benötigen eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland und das Zusatzformular V.2011B, EU-Bürger/innen eine Meldebescheinigung und das Zusatzformular V.2011B
Das Geschäftsvisum wird ausgestellt bei Geschäftsreisen (inklusive kurzer Aufenthalte für Reparatur- und Installationsarbeiten), Forschungsreisen, Lehraufträgen, Austausch im Bereich Wissenschaft und Kultur, Praktika und Fortbildungen. Um ein Geschäftsvisum beantragen zu können benötigen Sie eine Einladung.
Einladung (1-malige oder 2-malig):
Einladung einer chinesischen Firma auf Geschäftspapier mit Firmenstempel und Unterschrift ist ausreichend.
Dabei müssen für das Konsulat München noch folgende Informationen aufgelistet sein:
Name, Geschlecht, Geburtsdatum und Passnummer der eingeladenen Person
Reisezweck, Besuchsort, Ein- und Ausreisedatum der eingeladenen Person
Angabe wer die Reisekosten übernimmt
Name, Telefonnummer, Adresse, Unterschrift und Stempel der einladenden Firma/Institution
Beziehung zwischen der eingeladenen Person und der einladenden Firma/Institution
Wichtig: Bei 2-maliger Einreise auf dem Visumantrag bei Punkt 2.3 das zweite Einreisedatum angeben.
Mehrmalige Einreise Gültigkeit 6 Monate:
Einladung einer chinesischen Firma auf Geschäftspapier mit Firmenstempel und Unterschrift, die den Begriff „multiple entry“ enthält. („several times“ „monthly“ o.ä. wird nicht akzeptiert). Der Nachweis bereits genehmigter Visa mit mehrmaliger Einreise (evtl. auch durch Visakopien in alten Reisepässen) erleichtert das Genehmigungsverfahren. Auch eine offizielle Einladung ausgestellt von den jeweils zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China, erleichtert das Genehmigungsverfahren.
Mehrmalige Einreise Gültigkeit 12 Monate:
Nur mit einer offiziellen Einladung ausgestellt von den jeweils zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China möglich.